Seit dem 20. Juli 2025 ist die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung, bekannt als OS-Plattform oder Online-Streitschlichtungsplattform, endgültig eingestellt.
Bisher waren Unternehmer, insbesondere Online-Händler, gesetzlich verpflichtet, in ihrem Impressum einen klickbaren Link zur Plattform bereitzustellen. Dieser Hinweis war Teil der Informationspflichten nach EU-Recht und sollte Verbraucherinnen und Verbrauchern auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen. Mit der Einstellung der OS-Plattform entfällt diese Pflicht ersatzlos. Wer den Link oder den Hinweis weiterhin im Impressum oder in den AGB führt, riskiert kostenpflichtige Abmahnungen.

Was war die OS-Plattform und warum wurde sie eingestellt?
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde 2016 auf Grundlage der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODRVO) eingeführt. Ziel war es, Verbraucherbeschwerden über Online-Handel oder Verkaufsplattformen unkompliziert, grenzüberschreitend und außergerichtlich zu klären. Über die Webseite der OS-Plattform konnten Verbraucher Streitigkeiten mit Unternehmen einreichen, die anschließend an anerkannte AS-Stellen (alternative Streitbeilegungsstellen) weitergeleitet wurden.
In der Praxis zeigte sich jedoch, dass nur eine Minderheit der Besucher die OS-Plattform tatsächlich nutzte. Von den jährlich mehreren Millionen Zugriffen führten im Durchschnitt nur etwa 200 Fälle pro Jahr zu einem vollständigen Streitbeilegungsverfahren. Die Europäische Kommission kam deshalb zu dem Schluss, dass die Plattform ihre Ziele nicht erfüllt, und beschloss mit der Verordnung (EU) 2024/3228 ihre Abschaltung. Ab dem 20. März 2025 konnten keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden. Am 20. Juli 2025 wurde der Betrieb vollständig eingestellt.
Gesetzlicher Zeitplan und Rechtsverpflichtungen
Die Einstellung der OS-Plattform folgte einem klaren Zeitplan. Am 19. Dezember 2024 verabschiedete die EU die Aufhebungsverordnung. Ab dem 20. März 2025 war das Einreichen neuer Beschwerden nicht mehr möglich, allerdings mussten Unternehmen den Hinweis auf die OS-Plattform bis zum 19. Juli 2025 weiterhin bereithalten. Erst mit Ablauf dieses Datums entfiel die gesetzliche Verpflichtung, einen klickbaren Link zur Plattform im Impressum oder in den AGB bereitzustellen. Seit dem 20. Juli 2025 ist die OS-Plattform selbst eingestellt und ihre Webseite offline.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Unternehmer und Online-Händler sollten umgehend ihre OnlinePräsenzen prüfen. Impressum und AGB müssen von allen Hinweisen auf die OS-Plattform befreit werden. Dies gilt ebenso für E-Mail-Signaturen, Social-Media-Profile, Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay sowie für automatisch generierte Impressen. Wer weiterhin veraltete Links oder Texte führt, verstößt gegen geltendes Recht und läuft Gefahr, abgemahnt zu werden. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen abgegeben wurden, die das Vorhalten des Links zur OS-Plattform verpflichtend machten. Solche Vereinbarungen sollten jetzt formell gekündigt werden, um Vertragsstrafen zu vermeiden.

„Die Abschaltung der OS-Plattform ist kein Detail, das übersehen werden darf. Unternehmen, die ihre Webseiten nicht rechtzeitig anpassen, setzen sich einem echten Abmahnrisiko aus.“
Prof. Dr. Michael Bernecker | Geschäftsführer des Deutschen Institut für Marketing
Was bleibt und wie es weitergeht
Auch nach der Abschaltung der Plattform gilt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Unternehmer müssen weiterhin angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gibt es nicht mehr, stattdessen müssen Verbraucher und Unternehmen direkt auf nationale Schlichtungsstellen zurückgreifen. Die EU-Kommission veröffentlicht eine Liste dieser Stellen, damit Verbraucher ihre Beschwerde unmittelbar an die zuständige Einrichtung richten können.
Fazit und Handlungsempfehlung
Das Ende der OS-Plattform bedeutet für Unternehmen vor allem eines: Sie müssen ihr Impressum, ihre AGB und sonstigen Pflichtinformationen umgehend aktualisieren. Der Hinweis auf die OS-Plattform sowie der dazugehörige klickbare Link dürfen seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr enthalten sein. Wer diese Änderungen unterlässt, riskiert Abmahnungen. Unternehmen sollten diesen Umstand ernst nehmen, bestehende Unterlassungserklärungen prüfen und sicherstellen, dass sie den aktuellen Informationspflichten entsprechen.



