Qualifizierungschancengesetz: Geförderte Marketing Weiterbildung

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Mit dem Qualifizierungschancengesetz können Sie unsere Weiterbildungen fördern lassen! Die DIM-Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Weiterbildungskosten durch die Arbeitsagentur (Arbeitgeber-Service) gefördert werden.

Online Marketing Manager (DIM)
Business Development Manager (DIM)
Social Media Manager
Marketingleiter Lehrgang
Performance Marketing Manager DIM
Produktmanager

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz?

Die genannten Lehrgänge umfassen mehr als die notwendige Stundenzahl und können Vollzeit oder in Teilzeit belegt werden. Das Deutsche Institut für Marketing verfügt über eine ISO 9001 Zertifizierung und ist ein nach AZAV bundesweit zugelassener Träger. Die Lehrgänge sind nach AZAV zugelassen und können von der Arbeitsagentur gefördert werden.

Die Förderung kann bis zu 100% betragen!

Die Förderungen nach dem Qualifizierungschancengesetz können je nach Vorliegen der folgenden Vorausetzungen unterschiedlich ausfallen. Wir beraten Sie gerne zu unseren Lehrgängen. Je nach Unternehmensgröße wird die Förderhöhe gestaffelt. Hierbei gelten bestimmte Ausnahmeregelungen, die auch bei größeren Unternehmen eine höhere Förderung ermöglichen. Die finale Förderzusage erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit:

    • Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer): Bis zu 100% Kostenerstattung
    • Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen): Bis zu 50% Kostenerstattung
    • Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen): Bis zu 25% Kostenerstattung
    • Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen): Bis zu 15% Kostenerstattung

Da es kein Recht auf Weiterbildung gibt, muss sich der Mitarbeitende an sein Unternehmen wenden. Wenn das Unternehmen der Weiterbildung zustimmt, muss ein Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Hierfür gibt es den telefonischen Arbeitgeber-Service unter der kostenlosen Hotline der Agentur für Arbeit: Tel.: 0800 4 5555 20.

Das Qualifizierungschancengesetz im Detail

Das neue Qualifizierungschancengesetz bietet vor dem Hintergrund der sich stark verändernden Arbeitswelt neue Impulse und Möglichkeiten für Angestellte in einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis. Die Förderung wird über die Unternehmen unabhängig von der Qualifikation der Mitarbeitenden, der Beschäftigungsdauer und der Betriebsgröße ermöglicht.

Das Qualifizierungschancengesetz löst die alte WeGebAU Förderung ab und soll die Fachkräftebasis und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Strukturwandel stärken. Die Bundesregierung hat mit diesem Förderprogramm die Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Weiterbildungen auch im Marketing geschaffen. Mit Hilfe dieses Förderprogrammes können sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer attraktive Weiterbildungen beim DIM im Bereich Marketing fördern lassen.

Wesentlich ist dabei das Recht auf eine professionelle Weiterbildungsberatung. Arbeitgeber wenden sich dazu an den Arbeitgeber-Service (AGS) und Arbeitnehmer an ihre Bundesagentur für Arbeit.

Das Qualifizierungschancengesetz gilt für:

  • Alle Beschäftigten eines Unternehmens – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße.
  • Für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens aufsteigen (upskilling) oder sich neu orientieren (reskilling) und weiterentwickeln möchten.
  • Für Unternehmen und deren Mitarbeitende, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind.
  • Für Bereiche, in denen ein Fachkräftemangel besteht.

Im Fokus des Qualifizierungschancengesetzes stehen Erweiterungsqualifizierungen, zum Beispiel unser Lehrgang zum Online Marketing Manager (DIM). Diese sind vor allem zukunftsorientiert darauf ausgerichtet, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten zu erneuern und zu erweitern. Da sich gerade das Marketing, also die Marktbearbeitung von Unternehmen, bedingt durch die Veränderungen im Markt und in der Gesellschaft stark verändert hat, ist dieser Themenbereich auf jeden Fall förderbar.

Damit können Arbeitnehmende ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des (digitalen) Strukturwandels langfristig sichern oder sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln. Ebenso gefördert werden Weiterbildungen in Engpassberufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht.

Qualifizierungschancengesetz

Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter gefördert.

Informieren Sie sich hier über weitere Fördermöglichkeiten!

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Nehmen Sie Kontakt mit unserem Weiterbildungsexperten auf!Jonas Gran

Herr Jonas Gran

Tel.: +49 (0)221 - 99 555 10 17
Fax: +49 (0)221 - 99 555 10 77
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