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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – EU Richtlinie für Barrierefreiheitsanforderungen

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Barrierefreiheit im Internet ist ein wichtiger Faktor, um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Personengruppen zu gewährleisten. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz haben Regierungen und Unternehmen die Verpflichtung, ihre Websites und Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu gestalten. In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit den wichtigsten Aspekten von barrierefreien Websites beschäftigen und aufzeigen, warum es so wichtig ist, auf die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen Rücksicht zu nehmen.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Im Juli 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet und damit zugleich die EU-Richtline 2019/882, eher geläufig unter der Bezeichnung „European Accessibility Act“ (EAA), in nationales Recht überführt. Die Regelungen greifen ab dem 28. Juni 2025. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde erstmals ein Gesetz verabschiedet, dessen Geltungsbereich nun auch die Privatwirtschaft verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen und damit verschiedene Dienstleistungen und Produkte barrierefrei in Umlauf zu bringen. Das BFSG folgt auf die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, welche bereits seit 2019 für Websites und Apps der öffentlichen Verwaltung rechtsverbindlichen Charakter hat.

Unser Erklärvideo fasst alle wichtigen Aspekte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zusammen:

Inklusion als europäisches Gesellschaftsbild

Der grundlegende Gedanke von Barrierefreiheit geht auf das Verständnis von Inklusion zurück: Danach müssen nicht die Menschen mit Behinderung ihre Lebensumstände an die vorhandenen Strukturen anpassen, sondern vielmehr ist die Gesellschaft dazu aufgerufen, derartige Strukturen zu schaffen, die keinen Menschen – auch keinen mit Behinderung – ausschließen. Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können, ist ein gemeinsames Ziel in Deutschland und Europa. Barrierefreiheit und damit zum Beispiel auch barrierefreie Websites sind ein wichtiger Schritt dahin, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und auch von älteren Menschen zu fördern. Eine einheitliche Richtlinie für alle soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bieten.

Online Marketing Manager (DIM)

Online Marketing Manager

Für wen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt

Mit der einheitlichen Umsetzung der EU-Anforderungen werden nicht nur, wie seit 2019 durch die BITV 2.0 geregelt, Stellen der öffentlichen Verwaltung in die Pflicht genommen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz regelt mit seinen gesetzlichen Vorgaben künftig auch die Barrierefreiheit für privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten und Dienstleistungen. Damit hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gleichermaßen große Bedeutung für digitale Angebotsstrukturen wie Websites, Apps, Online-Shops und anderen E-Commerce-Plattformen. Ab dem 28. Juni 2025 fallen:

•    Hersteller
•    Händler
•    Importeure bestimmter Produkte sowie die
•    Erbringer bestimmter Dienstleistungen

unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Es sei denn, sie bieten digitale Produkte und Dienstleistungen oder monetäre Transaktionen an. Dann zählen sie nicht zur Ausnahme, sondern müssen sich an die Regeleglungen im BFSG halten.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Diese Bereiche fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Durch die Vereinheitlichung der Regelungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sollen die unterschiedlichen Rechtslagen in den EU-Ländern wegfallen. An deren Stelle treten ab dem 28. Juni 2025 Anforderungen an die Barrierefreiheit, wonach dann folgende Dienstleistungen barrierefrei anzubieten sind:

•    Telefondienste
•    E-Books
•    Messenger-Dienste
•    Auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
•    Bankdienstleistungen
•    Elektronischer Geschäftsverkehr, z.B. Online-Handel
•    Personenbeförderungsdienste (mit regionalen Einschränkungen)

Neben den genannten Dienstleistungen regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab Ende Juni 2025 zudem den barrierefreien Zugang zu folgenden Produkten:

•    Computer, Notebooks, Tablets, Smartphone, Mobiltelefone samt Betriebssystemen
•    Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
•    Fernsehgeräte mit Internetzugang (Smart-TV)
•    E-Book-Lesegeräte
•    Router

Jedoch gibt es keine Regelung ohne Ausnahmen: Wenn die Umsetzung des BFSG für Unternehmen eine „grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale des Produkts oder der Dienstleistung“ bedeutet oder eine „unverhältnismäßige Belastung“ zur Folge hat, können die betroffenen Unternehmen eine Sonderstellung einnehmen.

Deshalb sollten Sie sich schon jetzt mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschäftigen

Die Regelungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz treten ab heute gerechnet erst in gut zweieinhalb Jahren, am 28. Juni 2025 in Kraft. Darüber hinaus haben dann alle Anbieter noch eine Zeitspanne von fünf Jahren, um die gesetzlichen Vorgaben final umzusetzen. Erst ab Juni 2030 müssen dann alle Produkte und Dienstleistungen, die neu auf den Markt kommen, barrierefrei sein. Für Produkte, die bereits heute auf dem Markt sind, gelten weitergehende Übergangsfristen. So haben beispielsweise Selbstbedienungsterminals, die vor 2025 in Betrieb genommen wurden, Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren und müssen spätestens ab dem Jahr 2040 barrierefrei sein.

Nichtsdestotrotz ist zu empfehlen, sich frühzeitig und schon jetzt mit der Verordnung, den Regelungen und den daraus folgenden Konsequenzen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu beschäftigen. Eine notwendige Umstellung wird je nach Angebotsstruktur und entsprechendem Aufwand nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen sein. Es ist zudem nicht ratsam, die Fristen auszureizen und solange zu warten, bis der Druck zur Umsetzung großen Stress bereitet. Stattdessen bauen Sie proaktiv schon jetzt etwaig vorhandene Barrieren ab. Planen Sie bei ohnehin anstehenden Neuerungen, wie beispielsweise dem Relaunch Ihres Internetauftritts, von vornherein Barrierefreiheit ein.

Weiter Infos zu einer barrierefreien Website finden Sie in diesem Video:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und seine Bedeutung für das Marketing

Grundsätzlich profitieren alle Menschen von barrierefreien Zugängen. Marketingziele, wie eine erhöhte Reichweite oder bessere Kundenzufriedenheit durch eine geräteunabhängige Benutzerfreundlichkeit (Usability) werden z.B. durch barrierefreie Websites erreicht. Auch im SEO Bereich stellen sich zunehmend positive Effekte in Form besserer Positionen im Google-Ranking ein, wenn eine Website barrierefreien Grundsätzen folgt.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird langfristig ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit etabliert, der analog zu den Ansprüchen aus der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) zu sehen ist. Von daher ist es wenig sinnvoll, das Thema auf die lange Bank zu schieben. Vielmehr hilft es, sich den positiven Effekten von Barrierefreiheit zuzuwenden und die Vorteile für das eigene Marketing frühzeitig zu nutzen.

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Fazit zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein Gesetz, das ab dem 28. Juni 2025 erstmals neben öffentlichen Behörden auch die Privatwirtschaft verpflichtet, Produkte und Dienstleistungen gemäß einem inklusiven Gesellschaftsbild barrierefrei anzubieten. Auch wenn die Fristen zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz noch mehr als zwei Jahre in der Ferne liegen, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinanderzusetzen. Die Vorteile, die sich aus barrierefreien Zugängen ergeben, nutzen nicht nur Menschen mit Behinderung, Einschränkungen oder der älteren Generation. Aspekte wie beispielsweise eine leicht verständliche Sprache, eine intuitive Navigation oder skalierbare Schriften helfen Verbrauchern generell, sich u.a. auf Websites oder in Apps besser zurechtzufinden und die bereitgestellten Informationen und Angeboten nutzen zu können. Nutzen Sie Ihr frühzeitiges Wissen um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu Ihrem Vorteil.

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