Lange Zeit war Werbung für Rechtsanwälte verboten und verpönt. Durch zunehmend liberale Rechtsprechung und Gesetzgebung öffneten sich in den letzten Jahren jedoch zahlreiche Möglichkeiten, auch die Anwaltsdienstleistung unternehmerisch zu vermarkten. Effektiv gibt es heute kaum noch Unterschiede zwischen den Marketingmöglichkeiten für gewerbliche Unternehmer und Rechtsanwälte.
Insbesondere das Internet bietet zahlreiche Chancen, die eigene Person, die Kanzlei und das Dienstleistungsspektrum bekannt zu machen. Wo große Unternehmen das Internetmarketing bereits seit vielen Jahren nutzen, bestehen insbesondere bei kleineren Kanzleien noch große Verbesserungspotenziale.
Durch Newsletter- und E-Mail-Marketing lassen sich nicht nur die bestehenden Mandanten an die Kanzlei binden, sondern auch potenzielle neue Klienten von der Kompetenz der werbenden Anwälte überzeugen. Im Vergleich zu Kanzleibroschüren und Flyern sind (erlaubte) Werbemails sehr viel günstiger und weisen darüber hinaus umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten auf.