Schlagwort-Archive: Vorsteuerabzug

Vorsteuer im Bereich Marketing: Feste Regeln einfach erklärt

5/5 - (4 votes)

Unsere Wirtschaft agiert global. Angesichts der immensen Angebotsvielfalt entwickeln Marketingexperten immer neue Strategien, um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern. Eine passgenaue Rechtsform zu wählen, ist nur eine relevante Voraussetzung für Start-ups in den ersten Jahren nach Gründung, um den eigenen finanziellen sowie bürokratischen Aufwand gering zu halten. In diesem Kontext spielt auch die Frage nach dem Vorsteuerabzug eine Rolle. Worum geht es dabei? Erfahren Sie, was Vorsteuer bedeutet und für wen sie wichtig ist.

Was ist unter Umsatzsteuer zu verstehen?

Wenn Firmen Umsätze generieren, indem sie Produkte oder Dienstleistungen gegen Rechnung verkaufen, müssen sie diese in der Regel versteuern. Auf jeder Kundenrechnung kalkulieren sie deshalb 7 oder 19 Prozent des Nettobetrages als sogenannte Umsatzsteuer hinzu. Zur Unterstützung von Unternehmen und Konsumenten während der Corona-Krise beschloss die Regierung eine zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 wurde der Steuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von 7 Prozent auf 5 Prozent reduziert.
Umsatzsteuerbeträge müssen von Ihnen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden.

Tipp: Der Begriff Mehrwertsteuer meint übrigens dasselbe wie Umsatzsteuer. Und obgleich Ersterer im Umsatzsteuergesetz (UStG) keine Verwendung findet, wird er umgangssprachlich bzw. auf Rechnungsdokumenten immer noch genutzt.

Wann dürfen Sie Vorsteuer abziehen?

Von Vorsteuer ist die Rede, wenn z.B. Marketingagenturen wie die Ihre selbst Rechnungen erhalten und die darauf ausgewiesene Rechnungssumme plus den Umsatzsteuerbetrag z.B. an einen Lieferanten überweisen. Jene gezahlten Umsatzsteuerbeträge (=Vorsteuerbeträge) können sich Firmeninhaber wie Sie vom Finanzamt zurückholen. Einzige Bedingung ist, dass Ihr Status als Unternehmer den Regelsteuersatz vorsieht und Sie somit vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das Finanzamt spricht hier auch vom Vorsteuerabzug, den Firmenchefs jeder Branche tätigen dürfen.

Das Recht auf Vorsteuerabzug

Privatpersonen sind nie vorsteuerabzugsberechtigt, sondern tragen stets die gesamte Umsatzsteuerlast. Unternehmer dürfen für privaten Konsum die darauf entfallende Vorsteuer ebenfalls nicht mit der Umsatzsteuerschuld ihres Unternehmens verrechnen.
Dieses Recht auf Vorsteuerabzug können Unternehmer z.B. aus der Marketingbranche nur dann anmelden, wenn sie

  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler oder
  • land- und forstwirtschaftlich Tätige sind.

Umsatzsteuerpflichtige sind also automatisch vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen. Zahlreiche Informationen zu den Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug können Sie online nachlesen oder bei Ihrem Steuerberater erfragen.

Vorsteuer im Marketing

Wer ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt?

Kleinunternehmer sind per UStG nicht umsatzsteuerpflichtig, im Gegenzug aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Entscheiden Sie sich für den Status eines Kleinunternehmers, sind Sie per Gesetz an bestimmte Umsatzsteuergrenzen gebunden, die in der sogenannten Kleinunternehmerregelung definiert sind. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Rechtsform, sondern lediglich um eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, die das Finanzamt auf Antrag z.B. von Existenzgründern gewährt. Damit ersparen sich Kleinunternehmer den bürokratischen Aufwand mit Blick auf ihre Rechnungsstellung. Im §14 des Umsatzsteuergesetzes ist übrigens genau definiert, welche Angaben auf Rechnungen verpflichtend sind. Ein Kleinunternehmer muss dagegen keine Umsatzsteuerbeträge darauf ausweisen und diese folglich nicht an das Finanzamt abführen. Allerdings bleibt Kleinunternehmern dann der Vorsteuerabzug für eigene Investitionen verwehrt.

Die Kleinunternehmerregelung für sich zu nutzen, ist immer freiwillig. Wer sich allerdings dafür entschieden hat, ist als Firmenchef bzw. Gründer dann fünf Jahre lang an diesen Status gebunden. Gerade Existenzgründer, die zu Beginn ihrer Selbstständigkeit hohe Investitionen planen, sollten auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, selbst wenn sie einen eher niedrigen Umsatz erwarten. Anderenfalls könnten sie die Umsatzsteuerbeträge eigener Rechnungen nicht rückerstattet bekommen.

Wie funktioniert der pauschale Vorsteuerabzug?

Normalerweise stellt das Finanzamt hohe formale Anforderungen an die Erstattung von Vorsteuerbeträgen. Das bedeutet, ein Unternehmer wie Sie darf die Vorsteuerbeträge nur dann zu seinen Gunsten gegenrechnen, wenn er ordnungsgemäße Rechnungen vorlegen kann. Diese müssen den Nettobetrag bzw. den Umsatzsteuerbetrag getrennt ausweisen. Selbst bei den kleinsten Beträgen muss außer dem Bruttobetrag der Umsatzsteuersatz angegeben sein.

Ausnahme ist die Ermittlung der Vorsteuerbeträge nach einem Pauschalverfahren. Das heißt, ganz egal, wie viel Umsatzsteuer Sie gezahlt haben, Sie dürfen stets einen festen Prozentsatz Ihrer Einnahmen als Vorsteuer absetzen. Der §23 UStG erlaubt es zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens bei bestimmten Berufsgruppen, solche Durchschnittssätze festzulegen. Die Höhe dieser Pauschalsätze hängt vom jeweiligen Berufszweig ab und liegt zwischen circa 1,5 und 12,5 Prozent.

Das Instrument des pauschalen Vorsteuerabzugs will kleineren Unternehmen den bürokratischen Aufwand verringern. Dabei gilt es, die Voraussetzung zu erfüllen, dass der im Vorjahr erzielte Nettoumsatz die Grenze von 61.356 Euro nicht überschreitet. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt jene genaue Umsatzdefinition im §69 Abs.2 UStG. Weil die Umsatzgrenze eher niedrig ist, kommt die Vorsteuerpauschalierung für viele Firmeninhaber nicht in Betracht. Sie ist vor allem für bestimmte freiberufliche Nebentätigkeiten im Journalismus oder für Lehrtätigkeit anzuwenden, die zusätzlich zu einer nichtselbstständigen Haupttätigkeit als Angestellter oder zusätzlich zu einer selbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer Einzelpraxis oder GbR ausgeübt wird.

Vorsteuer richtig angeben

Als Unternehmer in der Marketingbranche generieren Sie die Umsatzsteuer auf Ihren Kundenrechnungen sozusagen im Auftrag des Finanzamtes. Diese Steuerbeträge müssen in bestimmten Zeitabständen an die Finanzbehörde weitergeleitet werden. Heutzutage geschieht das digital mithilfe des sogenannten Elster-Verfahrens (Elektronische Steuererklärung). Unternehmen wie das Ihre reichen die Umsatzsteuervoranmeldungen entweder monatlich oder vierteljährlich beim Finanzamt ein. Darauf ist der genaue Betrag vermerkt, den Sie nach Abzug der Vorsteuern, dem Finanzamt schulden.

Fazit zum Vorsteuerabzug

Fragen zum Vorsteuerabzug sollten Sie in jedem Fall mit einem Steuerberater Ihres Vertrauens klären, bevor Sie beispielsweise die Kleinunternehmerregelung für sich und Ihr Unternehmen in der Marketingbranche beanspruchen. Denn der Vorsteuerabzug ist für Sie bares Geld, weil Sie die bezahlte Umsatzsteuer für eigene Ausgaben vom Finanzamt 1:1 wiedererstattet bekommen. Es lohnt sich also, genau zu prüfen, wie hoch Ihr Investitionsbedarf bei Gründung sein wird, bevor Sie sich z.B. für den Status eines Kleinunternehmers und somit gegen den Vorsteuerabzug entscheiden.