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Qualifizierungs­chancengesetz

Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz, um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt weiterzubilden – mit bis zu 100 % Übernahme der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Sofort profitieren: Maximale Förderung für Ihre Mitarbeitenden

Der Fachkräftemangel und die Digitalisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Wer jetzt nicht in die Weiterbildung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert, verliert an Wettbewerbsfähigkeit. Das Qualifizierungschancengesetz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Belegschaft zukunftssicher aufzustellen – mit staatlicher Förderung. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bis zu 100% der Lehrgangskosten und bezuschusst das Gehalt der Teilnehmenden mit bis zu 75%. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit für die Zukunft zu machen.

Was ist das Qualifizierungs­chancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz, das Anfang 2019 in Kraft trat und 2024 erweitert wurde, ist Teil der Qualifizierungsoffensive in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist es, die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Arbeitnehmern zu stärken, indem es den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen erleichtert. Insbesondere Menschen, deren Berufe durch den digitalen Wandel bedroht sind, sollen durch Weiterbildungen neue Perspektiven erhalten.

Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz auch Menschen, die seit mehreren Jahren keine Weiterbildung mehr absolviert haben, ihre Kompetenzen aufzufrischen. Damit wird nicht nur die individuelle Arbeitsmarktfähigkeit verbessert, sondern auch ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Unternehmen profitieren von:

  • Volle Kostenübernahme: Bis zu 100% der Lehrgangskosten werden finanziert.
  • Lohnzuschuss: Bis zu 75% des Gehalts während der Weiterbildung erstattet.
  • Wettbewerbsfähigkeit sichern: Qualifizierte Mitarbeiter steigern Ihren Unternehmenserfolg.
  • Individuell kombinierbare Lehrgänge: Weiterbildung, maßgeschneidert für Ihr Unternehmen.
  • Einfache Abwicklung: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel.
  • Mitarbeiterbindung: Weiterbildungen steigern die Motivation und Loyalität der Belegschaft.
  • Fördermittel: Je nach Unternehmensgröße und individueller Situation können die Weiterbildungskosten von der Bundesagentur für Arbeit zu 100% übernommen werden, während Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 75% zum Arbeitsentgelt der zu qualifizierenden Mitarbeiter erhalten.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Qualifizierte Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für Unternehmen im digitalen Zeitalter.
  • Vereinfachung der Personalentwicklung: Durch die finanzielle Unterstützung wird es Unternehmen erleichtert, umfassende Weiterbildungsprogramme zu planen.

Vorteile für Arbeitnehmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren davon, dass Weiterbildungen ihre Zukunftsfähigkeit stärken, indem sie ihre Kompetenzen an die Anforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes anpassen. Sie erhalten dabei kostenreduzierte oder sogar kostenlose Zugänge zu individuell kombinierten Lehrgängen, die ihre beruflichen Chancen erheblich verbessern können. Zudem bietet die Flexibilität der modular aufgebauten Maßnahmen die Möglichkeit, Weiterbildungen berufsbegleitend und an die persönlichen Bedürfnisse angepasst zu absolvieren.

Förderbare Lehrgänge beim DIM

Das Deutsche Institut für Management (DIM) bietet eine Vielzahl an Lehrgängen, die individuell kombiniert werden können. Dadurch wird es möglich, Bildungsziele optimal auf die spezifischen Weiterbildungsbedürfnisse der Teilnehmenden anzupassen. Ob digitale Kompetenzen, Fachwissen oder Management-Skills – die flexiblen Kursmodule des DIM bieten passgenaue Lösungen für unterschiedliche Karriereziele.

Die Lehrgänge des DIM können individuell kombiniert werden. Diese Flexibilität ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Bildungsziele optimal an ihre persönlichen Lernbedürfnisse und beruflichen Herausforderungen anzupassen. Ob Sie sich auf digitale Kompetenzen, Führungsqualitäten oder spezialisierte Fachthemen konzentrieren möchten – die vielseitigen Module des DIM bieten Ihnen genau das, was Sie für Ihre berufliche Entwicklung benötigen.

Klicken Sie hier für die Online-Ansicht der Qualifizierungschancengesetz-Broschüre

Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung beim DIM

Das Deutsche Institut für Management (DIM) begleitet Sie auf Ihrem Weg zur geförderten Weiterbildung. Von der Auswahl passender Lehrgänge bis zur Beantragung der Förderung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite. Unsere Weiterbildungsangebote sind optimal auf die Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes abgestimmt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Karriere zukunftssicher zu gestalten.

Schritt 1: Kostenlose Beratung

Kontinuierliche Weiterbildung ist ein Schlüsselelement unserer aktuellen Zeit. In sich wandelnden Zeiten sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefordert ihr Wissen auf einem aktuellen Stand zu halten und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Bei der Analyse des Weiterbildungsbedarfs unterstützen wir Sie gerne!

Schritt 2: Angebot erhalten

Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin, in dem wir gemeinsam eine für Sie passende Weiterbildungslösung erarbeiten. Wir erläutern Ihnen den Prozess zur Beantragung der Fördermittel und erstellen für Sie ein individuelles Angebot.

Schritt 3: Fördermittel beantragen

Mit unserer Unterstützung beantragen Sie die Fördermittel (von bis zu 100%) bei Ihrem zuständigen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Bei Fragen zum Prozess stehen wir Ihnen zur Seite.

Schritt 4: Weiterbildung starten

Nachdem Sie die Zusage seitens des Arbeitgeber-Services erhalten haben, steht Ihrer geförderten Weiterbildung beim DIM nichts mehr im Wege. Wir ermöglichen Ihnen in gemeinsamer Absprache ein individuelles Einstiegsdatum und stehen Ihnen während der gesamten Weiterbildungsdauer zur Seite.

Wie funktioniert das Qualifizierungs­chancengesetz?

Der Zugang zu den Fördermaßnahmen des Qualifizierungschancengesetzes erfolgt über den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können gemeinsam die passenden Weiterbildungsangebote identifizieren und bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit die entsprechenden Anträge stellen. Die Antragstellung kann dabei sowohl durch das Unternehmen als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen.

Voraussetzungen für die Förderung:

  1. Die Maßnahme muss mindestens 120 Stunden umfassen.
  2. Sie muss bei einem externen Träger stattfinden (und nicht innerbetrieblich absolviert werden).
  3. Es müssen zukunftsfähige Qualifikationen vermittelt werden, die über Pflicht-Schulungen oder kurzfristige Anpassungsschulungen hinausgehen.
  4. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Teilnahme an der Weiterbildung nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts führt.

Die genaue Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und den individuellen Gegebenheiten des Teilnehmenden. Die Bundesagentur für Arbeit steht hier beratend zur Seite, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Jetzt Förderung sichern und Mitarbeitende zukunftsfit machen!

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuellen Ziele angehen und für Sie eine passgenaue Weiterbildungslösung erarbeiten!