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Angabe von Geschäftsdaten in der E-Mail!

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Seit Jahresbeginn müssen Unternehmen E-Mails, Telefaxe und Postkarten mit den gleichen Angaben versehen, die auch für Geschäftsbriefe gelten. Zu den Pflichtangaben zählen Name, Rechtsform und Sitz der Firma sowie das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer.

Außerdem sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen zu führen. Das Gesetz über das elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister und Unternehmensregister (EHUG) fasst die Vorschriften der Paragrafen 37a, 125a HGB, 80 AktG, 35a GmbHG und 25a GenG neu: Die Angaben sollen den Geschäftspartnern die Möglichkeit geben, sich schon beim Beginn der Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren.

Auch Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen ab dem 22. Mai 2007 auf allen Geschäftsbriefen zusätzlich zum ausgeschriebenen Vor- und Zunamen eine ladungsfähige Anschrift angeben.

Quelle: Absatzwirtschaft.de