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Bildungsurlaub
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Bildungsurlaub – So gewinnen Sie 5 Tage für Ihre Weiterentwicklung

Bildungsurlaub – für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber erst einmal ein Begriff für 5 extra Tage Urlaub im Jahr. 5 Tage Weiterbildung an einem anderen Ort, am Meer oder in der Sonne. Man macht ein bisschen Auszeit vom Alltag und lernt ganz nebenbei eine neue Sprache oder vertieft seine beruflichen Kenntnisse. Das alles nur für den Beruf versteht sich… So oder so ähnlich stellen sich viele im Jahr 5 wertvolle Tage als berufliche Weiterbildung vor. Doch genau das sollte vermieden werden!

Häufig wissen Unternehmen noch gar nichts von der Möglichkeit der Bildungsfreistellung. Jedem Vollzeitarbeitnehmer stehen diese Tage jedoch gesetzlich zu, selbst aus dem vergangenen Jahr können die Tage in das kommende Jahr mitgenommen werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer schon 6 Monate Betriebsangehöriger ist.

Bildungsurlaub

Aber was ist eigentlich ein Bildungsurlaub?

Unter einem Bildungsurlaub versteht man die Freistellung von der eigentlichen Arbeit zum Zwecke der Bildung. In dem Rahmen können Seminare oder Sprachreisen gemacht werden, die neue Erkenntnisse für den Beruf bedeuten. Innerhalb von 5 Tagen besuchen die Teilnehmer pro Tag mindestens 6 Unterrichtsstunden und können neue Anreize mitnehmen. Währenddessen erhält der Arbeitnehmer weiterhin seine Lohnauszahlung, muss aber in vielen Fällen die Kosten für den Bildungsurlaub selbst tragen. Dabei profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Weiterbildungsseminare als Bildungsurlaub

Das Deutsche Institut für Marketing bietet solche Weiterbildungsseminare ebenfalls an. Bei uns vor Ort oder als Inhouse-Seminar für eine gezieltere Gruppenweiterbildung haben Sie die Möglichkeit, im Bereich Marketingberatung, Marktforschung und Marketingtrainings Ihr Wissen auszubauen. Für denjenigen, dem die Seminare zeitlich und räumlich unpassend sind, bieten wir außerdem Online-Lehrgänge an. Hierbei können Sie ganz frei nach Ihren Wünschen an dem Lehrgang teilnehmen und erhalten zum Abschluss ein Teilnahmezertifikat.

Unterschiedliche Regelungen für einen Bildungsurlaub

Wie so oft unterscheiden sich die gesetzlichen Regelungen von Bundesland zu Bundesland bezüglich des Bildungsurlaubes. In Bayern oder Sachsen gibt es beispielsweise überhaupt keinen Anspruch auf einen Bildungsurlaub. In den anderen Bundesländern müssen die Seminare offiziell anerkannt sein. Viele Bildungsanbieter sind aber auf die strengen Auflagen vorbereitet und schon ein kurzer Anruf reicht, um die nötigen Unterlagen zu erhalten. Die beliebtesten Bildungsurlaube sind natürlich Sprachreisen, da diese meistens mit einem Auslandsaufenthalt verbunden werden können. In NRW darf der Sprachbildungsurlaub jedoch nicht den Radius von 500 km überschreiten. Somit werden der Mittelmeerraum und andere Kontinente leider ausgeschlossen. Das Bundesland Bremen erkennt nur europäische Sprachen an, diese können aber weltweit gelernt werden.

Einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben in jedem einzelnen Bundesland sowie verschiedene Bildungsanbieter erhalten Sie kurz und knapp im Reisemagazin von HRS.

Autor

DIM-Team