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DDV-Robinsonliste bietet Schutz gegen unerwünschte personalisierte Werbepost

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Allein im Jahr 2007 haben sich 42.648 Verbraucher in die Robinsonliste des Deutschen Direktmarketing Verbandes DDV eintragen lassen. Damit hat sich die Anzahl der Einträge hat gegenüber 2006 um sieben Prozent erhöht. Insgesamt nutzen bereits über 657.500 Bürgerinnen und Bürger dieses Instrument des Verbraucherschutzes. Knapp zehn Prozent derjenigen, die sich 2007 in die DDV-Robinsonliste haben eintragen lassen, wählten dabei die „Alternative B”. Diese steht für ein Ausschlussverfahren, bei dem die Verbraucher ankreuzen können, aus welchen Branchen sie keine Werbung mehr erhalten möchten. Diese Variante hatte der DDV Ende 2005 eingeführt, um dem Bedürfnis nach einem individualisierten Verbraucherschutz nachzukommen.

Die Robinsonliste gibt es bereits seit 1971. Die Liste bezieht sich auf unaufgefordert zugesendete personalisierte Werbebriefe, nicht auf Werbung aus Unternehmen, mit denen der Verbraucher bereits in Kontakt getreten ist. Unternehmen gleichen die Robinsonliste gegen ihre Werbeadressen ab und verzichten auf das Versenden von personalisierter Werbepost an die dort enthaltenen Adressen. Bei über 90 Prozent des Gesamtvolumens an Werbebriefen erfolgt bereits ein Einsatz der Robinsonliste auf freiwilliger Basis. Eine Robinsonliste für Telefonwerbung bietet der DDV nicht an, da es diese nach der Rechtsauffassung des Verbandes nicht geben kann. Die Gesetzgebung sieht vor, dass für Anrufe bei Privatpersonen – anders als bei der Zusendung von Werbebriefen – stets die vorherige Zustimmung zu einem Anruf vorliegen muss und die anrufenden Unternehmen selbst eigene Datenbanken ihrer Kunden und Interessenten erstellen müssen. Ein Abgleich mit „gesperrten Adressen”  oder einer Negativliste ist von daher systemwidrig.

Weitere Infos unter www.ddv-robinsonliste.de