Kennen Sie die Richtlinien für zulässiges E-Mail-Marketing?

Fragen, die sich beim Versenden von E-Mails im B2C-Bereich häufig stellen sind:

  • Liegt die Einwilligung des Empfängers vor?
  • Kann die Einwilligung nachgewiesen werden?
  • Wissen die Empfänger, wozu Sie eingewilligt haben?
  • Können E-Mails bequem abbestellt werden?
  • Wird auf Anfragen und Beschwerden reagiert?

Diese und ähnliche Fragen sollte sich ein Unternehmen immer stellen, bevor es E-Mails, Newsletter etc. an Privatkunden versendet. Die folgende Checkliste bietet einen Anhaltspunkt und soll Antworten auf häufig gestellte Fragen geben.

Haben die Empfänger aktiv eingewilligt?

Ja

Nein

Werden nur Daten abgefragt, die wirklich notwendig sind?

Ja

Nein

Kann die Einwilligung nachgewiesen werden?

Ja

Nein

Möglichkeiten: Postkarte; Brief: Unterschrift; Telefax; Online: Double-Opt-in; Persönlicher Kontakt: Zeuge

Ist allen Empfängern klar, in was sie einwilligen?

Ja

Nein

Zeigt die Bestätigungs-E-Mail einen Weg auf, der weiteren Zusendung zu widersprechen?

Ja

Nein

Enthält jede versandte werbliche E-Mail eine Abbestellmöglichkeit?

Ja

Nein

Wird die Adresse nach der Abmeldung zeitnah aus dem Verteiler gelöscht?

Ja

Nein

Ist in der E-Mail eine Support-Adresse genannt, an die man sich per E-Mail oder per Telefon wenden kann?

Ja

Nein

Wird über einen seriösen Dienstleister versendet?

Ja

Nein

Wird ein Produkt-, Firmen-, oder Personenname verwendet?

Ja

Nein

Ist das Impressum vollständig?

Ja

Nein

Einen wichtigen Grundsatz sollten Sie bei Ihrem Vorhaben nicht vergessen: „Der größte Erfolg des Mediums E-Mail beruht auf Vertrauen”.

Weitere Informationen über Richtlinien für zulässiges E-Mail-Marketing erhalten Sie unter:

http://www.eco.de/whitelist

 

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