Datenschutz Grundverordnung

25. Mai 2018. Seitdem ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam und muss von allen Mitgliedern der EU angewandt werden. Das Thema Datenschutz ist in der Online-Welt tagtäglich gegenwärtig. Die Datenmenge, die geschützt werden muss nimmt immer weiter zu. Hier stellt sich die Frage nach einem externen Dienstleister immer häufiger.

Die ganze Online-Welt hat den Tag kommen sehen und gleichzeitig gefürchtet: den 25. Mai 2018. Seitdem ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam und muss von allen Mitgliedern der EU angewandt werden. Datenschutzbeauftragte und -behörden beklagen vor allem, dass das Beratungsaufkommen im Zusammenhang mit der DSGVO sehr hoch sei – höher als die Zahl der Beschwerden. Es gibt also in vielerlei Hinsicht noch großen Handlungsbedarf, zum Beispiel was die Umsetzung in gängigen CRM-Systemen betrifft.

Datenschutz im Marketing ist ein viel diskutiertes Thema, erst recht jetzt, wo sich durch die DSGVO die Datenschutzrichtlinien europaweit ändern. Vor Inkrafttreten der DSGVO am 25.05.2018 sollten sich Unternehmer unbedingt mit ihrem Datenschutzbeauftragten oder Anwalt zusammensetzen. Die wichtigsten Neuerungen für Marketeer und Webseitenbetreiber haben wir zusammengefasst.