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Robinsonliste – individualisierter Verbraucherschutz wird zunehmend genutzt

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Robinsonliste – individualisierter Verbraucherschutz wird zunehmend genutzt
Immer mehr Verbraucher schätzen die Möglichkeit, selbst auszuwählen, aus welchen Branchen sie keine Werbung erhalten möchten / Keine Telefon-Robinsonliste

Im ersten Halbjahr haben sich über 23 000 Verbraucher neu in die Robinsonliste des Deutschen Direktmarketing Verbandes eintragen lassen. Insgesamt nutzen nun über 638 000 Bürgerinnen und Bürger dieses Instrument des Verbraucherschutzes für personalisierte Werbung im Briefkasten.

Knapp zehn Prozent derjenigen, die im 1. Halbjahr 2007 beim DDV einen Robinson-Antrag in Anspruch nahmen, haben sich dabei für die „Alternative B” entschieden. Diese steht für ein Ausschlussverfahren, bei dem die Verbraucher ankreuzen können, aus welchen Branchen sie keine Werbung mehr erhalten möchten. Diese Variante hatte der DDV Ende 2005 eingeführt, um dem Bedürfnis nach einem individualisierten Verbraucherschutz nachzukommen. Mittlerweile ist der Anteil derjenigen, die sich für diese Variante entschieden haben, sogar größer als der Anteil der Verbraucher, die personalisierter Werbung im Briefkasten eine generelle Absage erteilt haben.

Patrick Tapp, Vizepräsident für Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: „Das Ausschlussverfahren wird jetzt besser angenommen als der alte Weg des generellen Streichens aller personalisierter Werbung. Heute entscheidet der Verbraucher selbstbewusst, aus welchen Branchen er keine Werbung im Briefkasten haben möchte, und aus welchen er gerne mit Informationen versorgt werden will. So funktioniert sinnvoller Verbraucherschutz.”

Bereits seit 1971 gibt es die Robinsonliste des DDV. In diese Liste können sich alle Verbraucher eintragen lassen, die keine personalisierten Werbebriefe erhalten wollen. Dies gilt allerdings nur für unaufgefordert personalisierte Werbebriefe und nicht für Werbung aus Unternehmen, mit denen der Verbraucher bereits in Kontakt getreten ist. Unternehmen gleichen die Robinsonliste gegen die Werbeadressen ab und verzichten auf eine Bewerbung der dort enthaltenen Adressen. Bei über 90 Prozent des Gesamtvolumens an Werbebriefen erfolgt bereits ein Einsatz der Robinsonliste auf freiwilliger Basis.

Die DDV-Robinsonliste bezieht sich ausschließlich auf personalisierte Werbung im Briefkasten. Eine Robinsonliste für Telefonwerbung bietet der DDV nicht an, da es diese nach der Rechtsauffassung des Verbandes nicht geben kann. Die Gesetzgebung sieht vor, dass bei Anrufen bei Privatpersonen – anders als bei der Zusendung von Werbebriefen – stets die vorherige Zustimmung in den Anruf vorliegen muss und die anrufenden Unternehmen selbst eigene Datenbanken ihrer Kunden und Interessenten erstellen müssen. Ein Abgleich mit „gesperrten Adressen” oder einer Negativliste ist von daher systemwidrig. Mit einer „Telefonrobinsonliste” könnte sogar der Eindruck erweckt werden, alle Personen, die nicht auf der Liste geführt werden, dürften angerufen werden.

Hier erfahren Sie mehr zum DDV.