Cookie Banner – Das sollten Sie wissen

Spätestens seit der Einführung der DSGVO erfreuen sie sich eines hohen Bekanntheitsgrades: die Cookie Banner. Doch auch schon vor Mai 2018 spielten sie im Leben vieler Webseitenbetreiber eine wichtige Rolle. Aber worum handelt es sich bei ihnen genau? Worin liegen die Aufgaben von Cookie Bannern? Und was sollte in ihrem Zusammenhang beachtet werden?

Definition

Cookie Banner werden dem User dann angezeigt, wenn dieser eine Webseite zum ersten Mal besucht. Meist öffnet sich ein Banner oder ein Pop Up Fenster, das denjenigen, der die betreffende Seite besucht, darüber informiert, dass seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Doch was bedeutet dieser Satz, der mittlerweile von etlichen Webseitenbesuchern abgenickt, aber nicht näher hinterfragt wird, genau?

Um den Cookie Banner zu verstehen, ist es im ersten Schritt wichtig, zu hinterfragen, was überhaupt ein Cookie ist. Hierbei handelt es sich um eine Art Textdatei, die Informationen speichern kann. Auf Basis dieser Informationen ist es dann dem Server möglich, einen Webseitenbesucher schnell wiederzuerkennen. Und exakt an dieser Stelle kommt die berühmte DSGVO Abfrage ins Spiel. Denn: Im Zusammenhang mit bestimmten Cookies bzw. mit der Verarbeitung bestimmter Daten ist es wichtig, eine Einwilligung zur Verarbeitung der entsprechenden Daten zu erfragen. Dies gilt für die Daten, die eigentlich nicht für den Betrieb der betreffenden Seite nötig wären.

Warum braucht man einen Cookie-Banner?

Die Verwendung von Cookie Bannern ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der betreffende Webseitenbesucher seine Einwilligung dafür geben oder widersprechen kann, dass die entsprechenden Daten über ihn gesammelt werden. (Anders verhält es sich übrigens mit technisch notwendigen Cookies. Für deren Aktivierung ist keine Zustimmung des Nutzers erforderlich.)

Der Cookie Banner ermöglicht es dem Webseitenbesucher, im Rahmen seiner Möglichkeiten, selbst zu entscheiden, inwieweit seine Daten verwendet werden sollen bzw. dürfen. Viele User sind sich über die Sensibilität der Daten, die – sofern sie ihre Zustimmung geben – beispielsweise an Werbetreibende übermittelt werden können.

Unter anderem können beispielsweise:

  • die Anzahl der Besuche auf einer bestimmten Webseite
  • die IP Adresse
  • Daten, die in Formulare eingegeben wurden
  • angesehene Produkte

weitergegeben und verarbeitet werden. Wer sich ein wenig eingehender mit der Thematik befasst, erkennt spätestens dann, weshalb beispielsweise in seiner Timeline auf Facebook „aus heiterem Himmel“ für bestimmte Produkte geworben wird, „nur“ weil er sich diese ein paar Stunden zuvor in einem Online Shop angesehen hat.

Für alle Daten, die im Rahmen von Cookies gesammelt werden, gilt jedoch das Gleiche: hierbei handelt es sich um sensible Informationen, mit deren Übermittlung der User einverstanden sein muss. Lehnt dieser ab, werden die Daten auch nicht gespeichert.

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Wie kann man den Cookie-Banner gestalten?

Vielleicht wäre es an dieser Stelle sinnvoller, zu fragen: Wie SOLLTE man den Cookie Banner gestalten? Denn: Die Vorgaben wurden weitestgehend standardisiert und sollen sicherstellen, dass für jeden Internetnutzer ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet werden kann. Doch was bedeutet dies eigentlich im Detail?

  1. Der User muss sich entscheiden können
    Leider gehen viele Webseitenbetreiber schon mit dieser Regel etwas zu locker um, indem sie ihren virtuellen Besuchern beispielsweise nur die Wahl zwischen „Alles akzeptieren“ und „Einstellungen“ lassen. Genau das reicht jedoch nicht aus, da dem User hier zu wenige Informationen bzw. Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen sollte sich der Webseitenbesucher zwischen „Alle akzeptieren“, „Nur funktionale Cookies“ und „Einstellungen anzeigen“ entscheiden können.
  2. Alle Buttons müssen gleich aussehen
    Es ist nicht erlaubt, den „Alle akzeptieren“ Button farblich von den anderen abzuheben. Im Extremfall gehen einige Webseitenbetreiber auch so weit, dass sie den Button, von dem sie möchten, dass er angeklickt wird, größer als die anderen darstellen. Doch auch das ist selbstverständlich verboten.
  3. Die Cookies müssen korrekt zugeordnet werden
    Viele Cookie Banner bieten die Option, die betreffenden Cookies in die beiden Kategorien „notwendig“ und „nicht notwendig“ einzuordnen. Wichtig ist natürlich, dass genau das auch passiert. In die Kategorie der „nicht notwendigen“ Cookies zählen unter anderem die Daten, die im Rahmen von Marketingzwecken gesammelt werden.
  4. Die User müssen sich – zumindest allgemein – über die Cookies informieren können
    Dies bedeutet, dass die Art der Cookies schon im Banner beschrieben werden sollte. Werden hier zu wenige Informationen übermittelt, ist eine etwaige Zustimmung ungültig. Immerhin sollte der betreffende User wissen, wozu er zustimmt.
  5. Cookie Banner muss Link zur Datenschutzerklärung beinhalten
    Wer sich den Cookie Banner anschaut, sollte nicht lange nach dem Link, der zur Datenschutzerklärung führt, suchen müssen. Dieser muss auf den ersten Blick erkennbar sein. Denn: Hier kann sich der User bei Bedarf weiter über die Cookies und die eingesetzten Tools informieren. (Hieraus ergibt sich natürlich auch, dass auch die Datenschutzerklärung komplett und rechtskonform sein muss.)
Cookie Banner

Abschließend sei an dieser Stelle jedoch auch erwähnt, dass es durchaus auch im Rahmen eines Cookie Banners möglich ist, die individuelle Note einer Marke oder eines Unternehmens auszudrücken. Viele Webseitenbetreiber nutzen diesen Aspekt, um den ersten Eindruck, mit dem der User beim Besuch einer Seite konfrontiert wird, ein wenig aufzulockern. Solange die oben genannten Punkte (und einige weitere Details) erfüllt werden, spricht beispielsweise nichts dagegen, die Cookie Abfrage in eigenen Worten zu gestalten und/ oder mit einem Keksmotiv o. ä. zu untermalen.

In jedem Fall ist es jedoch wichtig, bei der Gestaltung des Cookie Banners in rechtlicher Hinsicht keine Kompromisse einzugehen. Wer hier auf der sicheren Seite sein möchte, kann seinen erstellten Cookie Banner auch abschließend von einer professionellen Marketingagentur prüfen lassen.

Worauf muss man 2022 achten?

Seit dem 01. Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz. Hieraus ergeben sich wichtige Neuerungen rund um Cookie Banner und Co., mit denen sich Webseitenbetreiber dringend auseinandersetzen sollten, um keine Abmahnung zu riskieren. Das neue TTDSG hat sich sogar insbesondere auf Cookies und verschiedene Tracking Verfahren fokussiert und hat somit dafür gesorgt, dass hier einige Webseitenbetreiber nacharbeiten mussten. Die folgenden Vorgaben gilt es, auf Basis der neuen Gesetzgebung umzusetzen.

  1. Werden Cookies und Trackingdienste genutzt, die nicht technisch nötig sind bzw. nicht im Rahmen von Nachrichten, die über ein Telekommunikationsnetzwerk gesendet werden, genutzt werden, müssen die User hierfür ihre explizite Zustimmung geben.
  2. Nutzer sollen die Möglichkeit haben, festzulegen, ob sie bzw. in welchem Fall sie der Nutzung von Cookies zustimmen oder diese ablehnen. Die jeweilige Entscheidung wird dann direkt an die Webseite weitergeleitet. Auf diese Weise soll ermöglicht werden, dass der Nutzer noch besser darüber bestimmen kann, was mit seinen Daten geschieht.
  3. Die Vorgaben, die auf der Basis des neuen Gesetzes umgesetzt werden, umfassen alle internetverbundenen Geräte. Hierzu gehören auch Geräte aus dem Smarthomebereich. Unternehmen, die Services in diesem Bereich anbieten, müssen seit dem 01.12.2021 dementsprechend auch einen Cookie Banner einsetzen.
  4. Weiterhin umfassen die Neuerungen auch die Informationen, die via Telekommunikationsdienste erhoben werden können. Die Cookie Banner beziehen sich nach der Neuerung dementsprechend nicht mehr „nur“ auf Daten, sondern vielmehr auch auf eine größere Anzahl von Endgeräten, die bis dahin in vielen Bereichen eine eher untergeordnete Rolle spielten.
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Die grundsätzliche Abfrage hat sich jedoch auch seit der Neueinführung des Gesetzes nicht verändert. Wichtige Punkte bleiben weiterhin:

  • Solange der Webseitenbesucher nicht seine Einwilligung gegeben hat, dürfen auch keine Daten gesammelt werden.
  • Die Möglichkeiten, die angeklickt werden können, müssen gleich aussehen. Kein Button darf explizit hervorgehoben werden.
  • Der Webseitenbesucher muss umfangreich darüber informiert werden, was mit seinen Daten im Falle einer Einwilligung geschieht.

Wer keine Lust hat, sich selbst um die Einrichtung des Cookie Banners auf der Basis der neuen Bestimmungen zu kümmern, kann hiermit natürlich auch eine Marketingagentur beauftragen.

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Unsere Experten der milaTEC Digitalagentur helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch:Leena LorenzLeena Lorenz

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