DSGVO-konform B2B-Adressen kaufen

Der Handel mit Daten ist verpönt und genießt gesellschaftlich kein besonders hohes Ansehen. Das ist kein Wunder, denn an jeder Ecke des Internets werden Nutzer dazu aufgefordert Cookies zuzustimmen und ein paar Stunden später hageln die ersten Newsletter auf das Postfach ein. Allerdings existiert auch eine andere Form des Datenhandels, die sich ausschließlich auf Firmenadressen spezialisiert und zusätzlich nur mit Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen handelt.

Was ist erlaubt?

Besonders für Unternehmer kann der Kauf von Daten aus dem B2B-Segment eine Möglichkeit sein, den Kundenstamm zu erweitern. Doch auch gekaufte Firmenadressen sind kein Freifahrtschein für ungefilterte Werbeangebote. Auf der Grundlage der DSGVO gilt für E-Mail- sowie Faxwerbung ein generelles Verbot, sofern keine Werbeeinwilligung vorliegt.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine unerwünschte E-Mail bereits zu saftigen Strafgeldern geführt hat. Dahingegen ist die telefonische Kontaktaufnahme nur dann gestattet, wenn eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Was unter einer „mutmaßlichen Einwilligung“ verstanden werden kann, lässt allerlei Raum für Interpretationen. Klar ist, dass sich der Werbetreibende vorab Gedanken darüber machen muss, ob das Produkt oder die Dienstleitung für das kontaktierte Unternehmen wirklich von Interesse sein könnte.

Adresshandel und Datenschutz

Der Werbebrief als Alternative

Der klare Gewinner unter den Werbewegen ist die Postsendung oder auch Print-Mailing genannt. Einem Werbebrief steht kaum etwas im Wege und ist für Unternehmer, die Wert auf die DSGVO legen, die richtige Entscheidung. Einzig und allein der Auskunftspflicht muss nachgekommen werden, wofür ein Vermerk in der Fußzeile genügt, woher die Daten bezogen wurden. Sollte Werbung unerwünscht sein, hat der Adressat zusätzlich die Möglichkeit, sich bei dem entsprechenden Adresshändler aus der Datenbank löschen zu lassen, um zukünftig keine weitere Werbung zu erhalten.

Den passenden Anbieter finden

Auch die Wahl des Adressanbieters, auch Listbroker genannt, sollte mit Bedacht getroffen werden. Leider gibt es Händler, die veraltetes Datenmaterial verkaufen und mit falschen Versprechungen, wie einer Werbeeinwilligung zu jeder Adresse werben. Doch eine Werbeeinwilligung oder auch Opt-In genannt, ist nicht übertragbar und kann daher auch nicht verkauft werden. Somit sollte beim Adressen kaufen darauf geachtet werden, dass die Daten bei einem seriösen Anbieter erstanden wurden.

Dabei kann Zeit und Geld gespart werden, da die entsprechenden Kontaktdaten nicht mühselig einzeln aus dem Internet herausgesucht werden müssen. Um eine Adresse mit weiteren Informationen wie einer Telefonnummer oder dem Namen der Geschäftsleitung anzureichern, verwenden Listbroker häufig bis zu 100 verschiedene Quellen.

Zudem werden die Daten meist in speziellen Formaten verkauft, wodurch sie leicht in Serienbriefe, CRMs oder andere Anwendungen automatisiert eingelesen werden können.

Die richtigen Adressen kaufen

Auch das Festlegen bestimmter Branchen und somit eine genaue Zielgruppeneinteilung sind besonders hilfreich für eine erfolgreiche Werbekampagne. Ein Adresshändler kann durch verschiedene Filterfunktionen ein bestimmtes Paket mit der betreffenden Zielgruppe zusammenstellen. Dies ist besonders wichtig, um möglichst nur Kontakte anzusprechen, die voraussichtlich auch Interesse an den angebotenen Produkten oder Dienstleitungen haben. Dadurch werden die Chancen erhöht, dass Bedarf besteht und gekauft wird.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Adressen kaufen bei Einhaltung der geltenden Regelungen der DSGVO, eine gute Möglichkeit darstellt neue Kunden zu gewinnen. Trotzdem sollten Adressdaten nicht blind eingekauft werden. Eine vorherige Analyse passender Adresshändler und die Festlegung einer relevanten Zielgruppe sind die wohl wichtigsten Faktoren.

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