Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt, sind 84 Prozent der deutschen Fluggäste über Flugausfälle besorgt und fast alle (96 Prozent) erwarten eine Entschädigung, wenn ihr Flug annulliert oder verspätet ist. Die Zahl der tatsächlichen Reklamationen ist jedoch gering: Nur 8 Prozent der Fluggäste beschweren sich bei Verspätungen und 2 Prozent bei Flugausfällen.
Angesichts solcher Statistiken kann man sich fragen, warum so wenige Menschen tatsächlich Entschädigungsansprüche geltend machen. Die EU-Richtlinie 261/2004 regelt die Entschädigung bei Flugausfall und Flugverspätung. Die Umfrage zeigt jedoch deutlich, dass noch Nachholbedarf bei der Umsetzung besteht.
Forsa-Umfrage Fluggastrechte 2021
88 % wünschen sich klare und leicht verständliche Informationen über Ausgleichsansprüche. Dies ist eines der wichtigsten Ergebnisse einer neuen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der Europäischen Verbraucherorganisation, einer Vereinigung von Verbraucherschutzorganisationen aus ganz Europa, durchgeführt hat. 84 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Fluggäste bei Annullierung oder Verspätung ihres Fluges eine Entschädigung erhalten sollten.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben sie ein Recht auf Entschädigung bis zu 600 Euro und Betreuung (Mahlzeiten und Hotelunterbringung). Im Durchschnitt brauchen Fluggäste nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) mehr als zwei Wochen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Was besagt die EU-Verordnung 261?
Die Verordnung legt fest, dass Fluggäste, die in einen oder aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union fliegen, eine Entschädigung erhalten können, wenn ihr Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Nach der EU-Verordnung 261 sind die Fluggesellschaften verpflichtet, mindestens 250 Euro pro Fluggast zu zahlen, wenn der Flug annulliert wird oder mehr als drei Stunden verspätet ist. Außerdem müssen sie unter bestimmten Umständen für Verpflegung und Hotelunterbringung sorgen.
Welche Verspätungen sind abgedeckt?
Die EU- Richtlinie 261 besagt, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht, wenn Ihr Flug in Europa drei Stunden oder mehr Verspätung hat und wenn Ihr Flug nach Europa annulliert oder erheblich verspätet ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die Fluggesellschaften ihre Politik in Bezug auf Verspätungen und Annullierungen häufig ändern und dass möglicherweise in Kürze eine neue Verordnung in Kraft tritt. Es ist also wichtig, sich über die Neuigkeiten im Zusammenhang mit Fluggastrechten auf dem Laufenden zu halten.
Experten empfehlen, sich vor dem Abflug über die gesetzlichen Ansprüche zu informieren. Neben der Flugentschädigung ist auch die Flugverspätungsversicherung ein wichtiges Thema. Laut einer Umfrage des VZBV wären 88 Prozent der Befragten am Abschluss einer solchen Versicherung interessiert. Leider gibt es derzeit kein europäisches Produkt zur Flugverspätungsversicherung – anders als in der Kfz- oder Reiseversicherung, wo verschiedene Anbieter ähnliche Produkte zu fairen Preisen und mit guten, leicht verständlichen Konditionen anbieten.
Vergleich verschiedener Flugoptionen – welche Rechte habe ich als Fluggast?
Als Bürger eines EU-Mitgliedstaates haben Sie als Fluggast bestimmte Rechte. Diese sind in der EU-Verordnung 261 im Einzelnen festgelegt. Wenn Ihr Flug annulliert wird oder sich verspätet und Sie bestimmte Kriterien erfüllen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung (Gutscheine der Fluggesellschaft) oder die Erstattung der Flugkosten. Dies sollten Sie niemals vergessen und auf keinen Fall auf eine mögliche Entschädigung verzichten. Übrigens: die Ansprüche verfallen nur mit der üblichen Verjährungsfrist von zwei Jahren.