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Flugverspätungen
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Neue Entscheidung des BGH – Was ändert sich für Geschädigte?

Flugverspätungen müssen im Zweifelsfall von den Passagieren bewiesen werden. Eine Dokumentationspflicht für die Crew besteht dagegen nicht. So urteilte im September dieses Jahres der Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 94/20). Mit dieser Entscheidung schwächt der BGH die Position von Fluggästen bei Streitigkeiten aufgrund von Verspätungen.

Geklagt hatten Urlauber, die bei ihrem Flug von Bremen nach Teneriffa eine Verspätung aufgrund eines technischen Defekts hinnehmen mussten. Letztendlich ging es um eine Differenz von 5 Minuten. Die Urlauber begründeten, die Türen seien erst nach über 3 Stunden geöffnet worden. Die Fluggesellschaft hingegen beharrte darauf, unter der magischen 3-Stunden-Marke geblieben zu sein.

Die Forderung von 400 € Entschädigung pro Person erfüllte das Gericht jedoch nicht, da keine ausreichenden Beweise vorlagen. Anhand des Bordbuchs wurde eine pünktliche Ankunft vermerkt.

Flugverspätungen

Schadensersatz nach europäischem Recht

Mit seiner EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 hat der EuGH dafür gesorgt, dass betroffene Fluggäste Schadensersatzansprüche gelten machen können. Die Höhe der Schadensersatzansprüche richtet sich in erster Linie nach der Flugdistanz. Je länger die Distanz eines Fluges ist, desto höher der pauschale Schadensersatz.

Wenn Sie beispielsweise einen Flug von München nach Berlin nicht wahrnehmen können, weil der Flug ausfällt, können Sie eine Schadensersatzforderung von 250 € geltend machen. Bei einer langen Flugstrecke, etwa von Berlin über Dubai nach Shanghai, können Sie einen Betrag von 600 € geltend machen. Wenn Sie für die Durchsetzung Ihrer Forderung einen Anwalt beauftragen, werden von den eben genannten Beträgen ca. 20 % bis 30 % abgezogen, zuzüglich 19 % MwSt.

Was ändert sich für Verbraucher?

Mit seiner aktuellen Entscheidung gestaltet der BGH die Anspruchsvoraussetzungen etwas schwieriger für die Kunden.

Ob Ihnen eine Fluggesellschaft nach einer Flugverspätung Entschädigung bezahlen muss, können Sie selbst leicht herausfinden. Bei Anbietern wie Flightright aus Berlin können Sie Ihren Anspruch direkt online prüfen. Anschließend entscheiden Sie selbst, ob Sie das Mandat vergeben oder nicht. Nötigenfalls setzt der Anbieter Ihre Schadensersatzansprüche nämlich auch vor Gericht durch.

Was tun, wenn Sie von dem Flugausfall erfahren?

Sobald Sie die Mitteilung erhalten, dass Ihr Flug ausfällt, sollten Sie mit einem Airlinemitarbeiter sprechen und bitten, den Grund für den Ausfall schriftlich zu bestätigen. Dieses Schriftstück bewahren Sie anschließend gut auf, genauso wie die Quittungen für Snacks und Getränke, die Sie am Flughafen konsumieren. Letztlich sollten Sie einen Anwalt beauftragen, um Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Sie haben drei Jahre Zeit, bis die Ansprüche verjähren.

Flugausfall

Darum ist ein Rechtsbeistand notwendig

Eine Airline, die mit einem Schadensersatzanspruch konfrontiert wird, ist in einer besseren Position als die meisten Privatpersonen. Dass auch einfache Fälle schnell kompliziert werden können, zeigt die aktuelle Entscheidung des BGH. Der Gang zu einem Fachanwalt für Reiserecht war daher in der Vergangenheit fast unumgänglich. Zum Glück gibt es mittlerweile auch Möglichkeit, seine Forderung über einen Online-Anbieter wie Flightright einzuklagen. Die Prüfung des eigenen Anspruchs auf der Webseite des Unternehmens ist ein guter erster Schritt, um die eigenen Chancen besser einzuschätzen.

Flugentschädigung selbst durchsetzen?

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Reisende Ihre Schadensersatzforderungen auch selbst durchsetzen. Wenn die Airline aber nicht direkt zahlt, sind die meisten Verbraucher mit ihrem Latein am Ende. Falls Sie selbst glauben, Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, sollten Sie das unbedingt prüfen lassen.

Autor

DIM-Team