Jahr für Jahr kommt es bei Unternehmen durch Markenrechtsverletzungen zu Schäden in Millionenhöhe. Wann liegt eine Verletzung des Markenrechts vor? Welche Schritte sollten bei einem solchen Vorfall eingeleitet werden? Und wie sieht es mit Schadenersatz aus? Wir klären über eines der komplexesten Spezialgebiete auf.
Vollkommen unabhängig von den Hintergründen kann eine Markenrechtsverletzung für das betreffende Unternehmen einen hohen finanziellen Schaden bedeuten. Deswegen gibt es entsprechende Regelungen, wie in einem solchen Fall verfahren werden kann. Das Ziel dabei: Markeninhaber gegen Verletzungen ihrer Marken schützen und einen entstandenen finanziellen Schaden ausgleichen.
Wann handelt es sich um eine Markenrechtsverletzung?
Das Einführen der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO soll Verbraucher und deren Daten schützen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, können mit Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes belangt werden. Ebenso wie hier, muss auch beim Markenrecht aufgepasst werden. Eine Markenrechtsverletzung liegt nämlich nicht nur dann vor, wenn Dritte bekannte Wortmarken nutzen. Auch die Verwendung von geschützten Bildern, Designs und Farben kann Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Eine Markenrechtsverletzung liegt dann vor, wenn eine fremde Marke
- zur Kennzeichnung eigener Waren
- für Kopie und Nachahmung
- zum Anbieten von Dienstleistungen
- als Handels- und Firmenname
- zur erneuten Anmeldung dieser Marke
- auf Geschäftspapieren bzw. zu Werbezwecken
- oder auf Verkaufsplattformen
verwendet wird. Wichtig ist, dass der Betrachter einen eindeutigen Bezug zur geschützten Marke herstellen kann. Erst dann, wenn eine markenmäßige Verwendung vorliegt, kann tatsächlich von einer Markenverletzung gesprochen werden.
Welche rechtlichen Folgen kann eine Markenverletzung haben?
Sofern Dritte die Rechte an einer geschützten Marke verletzen, kann dies mehrere rechtliche Folgen haben:
- Unterlassungsanspruch und Abmahnung
- Schadenersatzanspruch bei Markenverletzung
- Auskunftsanspruch
- Vernichtungs- und Entfernungsanspruch
Weil dem Markeninhaber durch eine Markenrechtsverletzung ein hoher finanzieller Schaden entstehen kann, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn etwa Dritte das Produkt kopieren, im Ausland günstiger herstellen und dann auf dem heimischen Markt deutlich unter dem Preis des Markeninhabers anbieten, kann dies verheerende finanzielle Folgen für das Unternehmen haben. Zur Entschädigung der Verluste kann der Inhaber einen Schadenersatzanspruch geltend machen. Voraussetzung dabei ist, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
Wie hoch ist der Schadenersatzanspruch?
Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Gewinnhöhe des Schädigers
- Höhe des entgangenen Gewinn des Inhabers
- Höhe des Lizenzschadens
Zur Berechnung der Schadenersatzhöhe sollte ein versierter Sachverständiger hinzugezogen werden. Dieser berechnet anhand des entgangenen Gewinns, wie hoch der zu leistende Schadenersatz ist. Dabei wird der etwaige Schaden entweder konkret oder abstrakt berechnet.
Konkrete Berechnung des entgangenen Gewinns:
Berechnungsgrundlage sind einzelne, tatsächlich ausgefallene Aufträge oder Geschäfte. Der Geschädigte steht dabei in der Nachweispflicht und muss belegen, welche Umsätze ihm schadensbedingt entgangen sind. Anhand der Differenz aus den entgangenen Umsätzen und den damit wegfallenden Kosten kann die Höhe des Schadenersatzes konkret beziffert werden.
Abstrakte Berechnung des entgangenen Gewinns:
Ein wenig anders sieht es bei der abstrakten Berechnung aus. Hier werden keine tatsächlich entgangenen Gewinne berücksichtigt. Stattdessen gilt als Berechnungsgrundlage der Gewinn, “welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte” (§ 252 S.2 BGB).