Telefonspammern geht es an den Kragen

Im Mai dieses Jahres hatte der Deutsche Direktmarketing Verband DDV erstmals eigene rechtliche Schritte in einem Fall besonders hartnäckiger Telefonie eingeleitet, der dem Verband von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegt worden war. Jetzt wurde gegen den Lotteriebetreiber eine gerichtliche Entscheidung gefällt und ein Ordnungsgeld verhängt. Erst kürzlich hatte das Landgericht Düsseldorf gegen Tele 2 ein Ordnungsgeld in einer bisher unüblichen Höhe (100 000 Euro) erhoben. Vor diesem Hintergrund sieht sich der DDV in seiner Position bestätigt, den Rahmen des Ordnungsgeldes (bis 250 000 Euro) in besonders hartnäckigen Fällen von Kaltanrufen ohne Einverständnis anzuheben, beziehungsweise auszuschöpfen.

Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: „Wir sehen ein ernsthaftes Interesse bei den Richtern, im Rahmen des Ordnungsgeldes künftig härter vorzugehen, wenn es sich um unlautere Telefonie handelt. Wir sind uns sicher, dass hohe Strafen wie es das Landgericht Düsseldorf im Fall von Tele 2 vorgemacht hat, die entsprechenden Unternehmen empfindlich treffen und etwas im Kampf gegen cold calls bewirken.” Der DDV fordert die Gerichte deshalb auf, die Höhe der Ordnungsgelder künftig entsprechend anzuheben.

Dem beispielhaften konkreten Fall, den der DDV direkt rechtlich verfolgt hat, lagen mehrere unerbetene Anrufe aus dem Jahr 2006 und von Anfang des Jahres 2007 zugrunde, in denen ein Verbraucher für ein Gewinnspiel geworben wurde. Das Vorgehen der Lottogesellschaft, die nicht Mitglied im DDV ist, war zunächst an MdB Julia Klöckner, verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, herangetragen worden.

Hier erfahren Sie mehr zum DDV.

 

Ihre Kontaktanfrage

Wir unterstützen Unternehmen durch Seminare, Schulungen, Beratungsansätze und Coachings!
Wie können wir Sie unterstützen?


    Hier können Sie uns mitteilen, wann wir Sie zwischen 09.00 Uhr und 18.00 Uhr am besten telefonisch erreichen.