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Spannende Einblicke – FAQ des Werbe- und Marketingrechts – RA Dr. Markus Robak – Speaker auf dem KMT 2013

Inhalt

Mit dem nun vierten Beitrag in der Interviewreihe mit unseren Speakern des Kölner Marketingtags 2013 gehen wir auf die Zielgerade: Nur noch drei Wochen bis zum Kölner Marketingtag 2013!
RA Dr. Markus Robak spricht auf dem KMT 2013 am 16.05.2013 über das Thema:

FAQ des Werbe- und Marketingrechts – aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung

Wir haben ihm fünf spannende Fragen gestellt:

  • Bitte stellen Sie sich unseren Lesern kurz vor.
RA Dr. Markus Robak Foto

Ich bin Associated Partner und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei der JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Köln. Wir beraten nationale und internationale Unternehmen und Agenturen in allen Fragen der geistigen und gewerblichen Schutzrechte, insbesondere im Marken-, Werbe-, Urheber-, Medien- und Datenschutzrecht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auch im Bereich Social Media und Online-Marketing liegt.

  • Ihr Vortrag dreht sich um Werbe- und Marketingrecht.
    Auf welche Inhalte dürfen wir uns freuen?

Unsere Praxis zeigt, dass viele Mandanten immer wieder vor den gleichen Problemen stehen und sich die gleichen Fragen stellen. Der Vortrag präsentiert einige für die Praxis sehr relevante Fragen. Es wird u.a. um die strengen Anforderungen an ein rechtskonformes E-Mail-Marketing gehen, außerdem um die urheberrechtliche Problematik beim Teilen von Fotos und Videos auf Facebook und YouTube. Ein weiteres Dauerthema sind Bildrechte, also die Frage nach den Möglichkeiten der Verwendung von Personenfotos z.B. zu Werbezwecken. Schließlich werde ich erläutern, welche neuen Optionen sich durch jüngere Gerichtsentscheidungen bei der Durchführung von Gewinnspielen und Preisausschreiben bieten.

  • Wo sehen Sie 2013 hierbei die größten Herausforderungen für die Marketingtreibenden?

Bislang noch bestehende rechtliche Grauzonen im Bereich Social Media werden mehr und mehr durch Gerichte geklärt – und das voraussichtlich nicht immer im Sinne der Marketingtreibenden. Erste Entscheidungen zum Urheberrecht in Social Media zeigen das deutlich.

  • Haben Sie für uns jetzt schon einen Tipp, den Sie verraten möchten?

Fotografen und Filmemacher werden künftig ihre Urheberrechte verstärkt bzw. noch stärker auch gegen ungenehmigte Nutzungen auf Facebook und YouTube geltend machen. Die Praxis wird sich darauf einstellen müssen, dass Rechte an Content vermehrt eingekauft werden müssen.

  • Worauf am Kölner Marketingtag freuen Sie sich am meisten?

Auf interessante Vorträge der anderen Referenten.

Vielen Dank für das Interview. Wir freuen uns auf Ihren Vortrag!

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