Scroll Top
Auf einem Blatt Papier in einer Schreibmaschine steht in großen Lettern: Mehrwertsteuer
Home Blog Mehrwertsteuer-Senkung: Das sollten Unternehmer und Marketer jetzt beachten!

Mehrwertsteuer-Senkung: Das sollten Unternehmer und Marketer jetzt beachten!

Seit dem 01. Juli dieses Jahres gilt in Deutschland ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz. Anstatt ursprünglich 19 Prozent gelten für den regulären Steuersatz fortan 16 Prozent. Beweggrund dieser wirtschaftspolitischen Maßnahme ist die konjunkturelle Schwäche infolge der Corona-Pandemie. Mit anderen Worten: Die Kaufkraft soll steigen. Unternehmer spielen teils aber mit dem Gedanken, die Steuersatzminderung nicht an Kunden weiterzureichen. Dabei kann die kurzfristige Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auch positive Auswirkungen haben, wenn diese doch weitergegeben wird – mit intelligentem Marketing.

Auf einem Blatt Papier in einer Schreibmaschine steht in großen Lettern: Mehrwertsteuer
Auch wenn es mit der Mehrwertsteuer bergabgeht, korrekt vermarktet könnte die Änderung des Steuersatzes bedeuten, dass es mit Kunden und Umsätzen wieder bergaufgeht. Bild: viarami / Pixabay

Ein perfektes Marketinginstrument!

Es braucht keine großen mathematischen Fähigkeiten, um zu verstehen, dass es für Unternehmen mit einer kleinen Preisanpassung relativ einfach ist, den eigentlichen Zweck der Mehrwertsteuer-Senkung auszuhebeln, um auf diese Weise selbst zu profitieren. Zumindest aus marketingstrategischer Perspektive wäre solch ein Vorgehen aber sicher kontraproduktiv.

Deutlich wird dies, betrachtete man die aktuelle Lage auf allen Märkten: kaum gefüllte Einkaufswagen und leere Verkaufshallen. Konsumgüter waren in der Regel weniger gefragt, stattdessen lag der Fokus auf Horten und Bunkern. Nur wenige Branchen profitierten von der Corona-Krise und ihren Auswirkungen.

Nun allerdings ändert sich die Lage. Unternehmen oder besser: Marken müssen bestrebt sein, wieder gut ins Rennen zu starten, Bestandskunden zu halten, diese gegen andere Unternehmen zu verteidigen und bestenfalls neue Kunden dazuzugewinnen. Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bietet dafür eine ideale Ausgangslage – sofern diese denn an den Kunden weitergegeben wird, und sofern man diese auch an die Verbraucher kommuniziert.

Vertrauenszuschuss und Image-Gewinn

Unternehmen und Marketingverantwortliche sollten allerdings verstehen, dass es vielen Kunden gar nicht allzu sehr um einen günstigeren Preis geht. Zumindest bei investitionsärmeren Gütern dürfte sich die Drei-Prozent-Ersparnis nur bedingt auf die Entscheidung auswirken, wo Verbraucher ihren Einkauf tätigen.

Vielmehr geht es wohl um Sympathie und Vertrauen von Verbrauchern zu Unternehmen und Marken. Dies dürften auch Marktforschungsanalysen bestätigen. Denn klar: Je lauter und populärer die Message verkündet wird, dass man als Unternehmen die Mehrwertsteuer-Senkung an seine Kunden weitergibt, desto sichtbarer, desto sympathischer wirkt man als Unternehmen.

Wer dieses Thema hingegen verschweigt, selbst wenn die Steuersenkung an Kunden weitergegeben wird, dürfte in den Augen von Verbrauchern intransparent und dubios erscheinen. Infolgedessen steigt das Risiko eines nachhaltigen Vertrauens- und Image-Verlustes. Gerade in der gegenwärtigen Zeit sind diese Aspekte im Marketing aber von essentieller Bedeutung. Wie die Steuersatzminderung hervorragend kommuniziert werden kann, zeigt beispielhaft das Unternehmen dm.

[vc_video link=”https://www.youtube.com/watch?v=0tUND__hNrQ” align=”center”]
Die Drogeriekette dm zeigt, wie die Mehrwertsteuer-Senkung perfekt vermarktet werden kann.

Kunden nicht täuschen

Wer die Mehrwertsteuer-Senkung an seine Kunden weitergibt, sollte dies dann auch tatsächlich für alle Waren tun, also auch für Produkte wie Tabak, Gutscheine oder für Produktsortimente mit Cashback.

„Tritt nach dem 30.06.2020 eine Minderung oder Erhöhung der Bemessungsgrundlage für einen vor dem 01.07.2020 ausgeführten steuerpflichtigen Umsatz ein (z.B. durch Skonto, Rabatt, einen sonstigen Preisnachlass oder durch Nachberechnung, Cashback-Systeme etc.), unterliegt dieser den bis zum 30.06.2020 geltenden Steuersätzen in Höhe von 19% bzw. 7%. Sowohl der geschuldete Steuerbetrag als auch der Vorsteuerabzug müssen von den beteiligten Unternehmen berichtigt werden.“
– Quelle: e-recht24.de

Aus rechtlicher Perspektive muss die Senkung der Mehrwertsteuer zwar nicht zwingend auf allen Formen von Gutscheinen angepasst werden, auch existiert nicht immer ein Korrekturbedarf bei gewährten Rabatten, letztlich dürfte es im Sinne eines gewinnbringenden Customer-Relationship-Managements aber nachhaltiger sein, die Steuersatzminderung auch ohne rechtliche Verpflichtung an Kunden weiterzugeben.

Autor

DIM-Team