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E-Mail Marketing

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E-Mail Marketing ist auch heute noch omnipräsent. Regelmäßig landen E-Mails in den Posteingängen von Kunden, die Informationen zu einem bestimmten Thema erhalten möchten und zuvor den Newsletter eines Unternehmens abonniert haben. Insbesondere über Smartphones wird man heutzutage als Kunde schnell über neue Angebote oder Rabattaktionen informiert. Neben den firmeneigenen Webseiten gehören E-Mails, im Rahmen des Online-Marketing, zu den effektivsten Werbeformen. Durch den Versand von elektronischen Nachrichten können Kunden und Interessenten schnell, regelmäßig und kostengünstig erreicht werden.

Welche Herangehensweisen können beim E-Mail Marketing unterschieden werden? Welche rechtlichen Aspekte sollte man beachten und welche Erfolgsfaktoren machen ein gewinnbringendes E-Mail-Marketing aus? Diese und weitere Fragen klären wir im folgenden Blogbeitrag rundum das Thema E-Mail-Marketing.

Was ist E-Mail Marketing?

Das E-Mail Marketing nimmt eine wichtige Rolle innerhalb des Marketing ein und ist dabei Teil eines größeren Komplex von Marketing-Maßnahmen, die unter dem Begriff Online Marketing zusammengefasst werden können. Innerhalb des Online Marketing kann das E-Mail Marketing dabei dem Direktmarketing zugeordnet werden.

E-Mail Marketing ist eine Ausprägung des Direktmarketings auf elektronischem Weg. Als eine Komponente im Online-Marketing-Mix wird E-Mail-Marketing eingesetzt, um in Kontakt mit Interessensgruppen eines Unternehmens zu treten. Dies geschieht in der Regel durch einen Newsletter.

Synonym finden auch die Begriffe Web-Marketing oder Internet-Marketing Verwendung. Mithilfe von Mails kann der direkte Dialog mit den Kunden oder neuen Interessenten hergestellt werden. Als eine Säule des Online-Marketing-Mix können Unternehmen mittels E-Mail-Marketing die eigene Zielgruppe persönlich ansprechen, neue Kunden generieren und bereits bestehende Kunden an das eigene Unternehmen binden.

Vorgehensweise beim E-Mail Marketing

Unternehmen, die ihre Nachrichten an einzelne Personen richten, betreiben eine so genannte one-to-one-Kommunikation. In der one-to-one-Kommunikation stehen folglich die einzelnen Kundenbeziehungen im Mittelpunkt der Betrachtung. Mittels einer one-to-one-Kommunikation können Kunden mit relativ geringem Aufwand individuell angesprochen und die angebotenen Produkte auf sie abgestimmt werden. Werden E-Mails an beliebig viele Personen gerichtet, so spricht man von einer one-to-many-Kommunikation. Als Konsequenz ist bei der one-to-many-Kommunikation eine persönliche Ausrichtung des Inhalts an den Kunden nicht möglich. Somit können für die Kunden keine individuellen Angebote erstellt werden. Der Versand einer großen Anzahl an elektronischen Nachrichten kann nur mit entsprechenden Tools umgesetzt werden.

Impulse für Ihr E-Mail Marketing

Der CRM Anbieter Salesforce hat einige Fakten zum E-Mail Marketing zusammengestellt. Hier ein paar Leitfragen für Ihre E-Mail-Marketing Strategie:

  1. Die Betreffzeile ist wichtig und kann die Öffnungsrate positiv beeinflussen.
  2. Die durchschnittliche Öffnungsrate liegt bei 50% der erhaltenen E-Mails.
  3. Eine kurze Betreffzeile und vor allem personalisierte Betreffzeilen erhöhen die Öffnungsrate deutlich
  4. Montags haben E-Mails die höchste Öffnungsrate.
  5. Animierte GIFs aktivieren stärker, aber werden nur selten eingesetzt.
  6. Leads, die durch E-Mail-Marketing generiert werden, scheinen insbesondere im B2B-Marketing qualitativer zu sein.
  7. Immer mehr Newsletterempfänger lesen Newsletter auf einem Mobilgerät.
  8. Die Budgets im E-Mail-Marketing steigen an.
  9. Grundlegende Voraussetzung für modernes E-Mail-Marketing ist ein funktionales und gepflegtes CRM-System.

E-Mail Marketing Inhalte

Folgende sieben Kriterien sind für die Inhalt-Erstellung wichtig:

  1. Relevanz für die Empfänger deutlich machen: Konzentrieren Sie sich auf ein spezielles Thema und legen Sie dieses deutlich dar.
  2. Above-the-Fold-Space nutzen: Positionieren Sie die wichtigsten Bausteine direkt nach oben, sodass sie direkt auffallen.
  3. Passende Handlungsaufforderungen einfügen: Machen Sie dem Leser deutlich, was er tun soll und was er für sein Handeln bekommt.
  4. Bilder mit Datei-Namen versehen: Kennzeichnen Sie die Bilder mit einem entsprechenden Datei-Namen, damit der Leser den Inhalt des Bildes versteht, sollte das Bild nicht geladen werden.
  5. Spam-Begriffe vermeiden: Benutzen Sie keine Begriffe, die mit Geld oder Gewinn zutun haben, damit Ihr Newsletter auch im richtigen Posteingang landet und nicht als Spam gewertet wird.
  6. Social Media-Shares ermöglichen: Fügen Sie eine Funktion zum Teilen ein, damit der Leser die Möglichkeit hat, den Newsletter zu publizieren.
  7. Personalisiert schreiben: Der Empfänger fühlt sich sofort angesprochen, wenn er seinen Namen liest. Fügen sie daher in der Anrede den Namen des Empfängers ein.

E-Mail Marketing - Empfänger

Bei der Auswahl der Empfänger sind zwei relevant Aspekte zu beachten:

Empfängerliste muss aktuell sein: Aktualisieren Sie regelmäßig die Empfängerliste, damit alle Daten und Änderungen dokumentiert sind und Sie abgemeldete Mitglieder nicht mehr kontaktieren.

Empfänger nach Merkmalen gliedern: Bilden Sie verschiedene Empfängerlisten, damit der Newsletter mit passendem Inhalt an die richtige Zielgruppe versendet wird.

E-Mail Marketing Seminar

Im E-Mail Marketing gibt es ständig Veränderungen und neue Trends. Um Ihnen einen strukturierten und fundierten Überblick zu geben, bietet das Deutsche Institut für Marketing ein 1-tägiges Kompakt-Seminar und Coaching zum E-Mail-Marketing an. In unserem E-Mail Marketing Seminar erhalten Sie qualifizierten Input von einem Trainer, der schon seit Jahren E-Mail Marketing professionell betreibt. Die Inhalte bieten Ihnen

  • E-Mail Marketing Basics
  • Die wichtigsten Rechtsvorschriften
  • E-Mail Verteiler aufbauen und pflegen
  • Gestaltung von professionellen E-Mail-Newslettern
  • Professioneller Versand mit E-Mail Marketing Lösungen
  • Conversion-Optimierung im E-Mail Marketing
  • Auswertung von E-Mail Kampagnen

Unsere weiteren Seminare

Haben Sie Interesse an weiteren Seminaren? Alles rund um die Inhalte und nächste Termine finden Sie hier:

E-Mail Marketing Versand

Ein fehlerfreier Versand sollte fünf Aspekte beinhalten:

  1. Angemessener Betreff: Der Betreff sollte interessant sein und nicht mehr als 40-60 Zeichen betragen.
  2. Pre-Header nutzen: Wenn Sie Informationen unterbringen möchten, die nicht in die Betreff-Zeile passen, fügen Sie diese dem Pre-Header hinzu.
  3. Absender festlegen: Die Adresse und Namen des Absenders sollten korrekt und vertrauenswürdig sein.
  4. Newsletter vor dem Versand testen: Bevor Sie den Newsletter versenden, sollten Sie jede Funktion, die der Newsletter beinhaltet, prüfen.
  5. Versandzeitpunkt bestimmen: Versenden Sie Ihre Mail mit Berücksichtigung des Empfängers zu einem passenden Zeitpunkt.

E-Mail Marketing - Design

Es gibt sieben Kriterien, die Sie bei der Gestaltung des Designs beachten sollten:

  1. Vorlage im Responsive Design verwenden: Indem Sie die Vorlage im Responsive Design erstellen, stellen Sie sicher, dass die E-Mail auf allen Endgeräten optimal dargestellt ist und zum Beispiel auch auf Mobilgeräten und Tabletts fehlerfrei angezeigt wird.
  2. Breite festlegen: Berücksichtigen Sie, dass einige E-Mail-Programme die Newsletter nur bis zu einer Breite von 600 px. anzeigen.
  3. Corporate Design einhalten: Benutzen Sie kein neues Design, sondern richten Sie dieses an Ihrer Corporate Identity aus. So stellen Sie sicher, dass die Kunden Sie wieder erkennen.
  4. Richtigen Zeichensatz verwenden: Achten Sie auf die Darstellung der Sonderzeichen in der HTML-Version.
  5. Whitespace benutzen: Mit der Verwendung von Farbflächen, lenken Sie den Blick Ihrer Leser auf das Wesentliche.
  6. Webversion verlinken: Jedes E-Mail-Programm hat eine andere Darstellungsweise. Die Webseite hingegen wird immer universell dargestellt, daher sollte Ihre Webseite in dem Newsletter vorkommen.
  7. Textversion anbieten: Damit Sie sicher gehen können, dass alle Empfänger Ihren Newsletter optimiert erhalten, können Sie Textversionen anbieten.

E-Mailing vs. Newsletter

Unternehmen, die mit ihren Kunden in Kontakt stehen und eine moderne Kundenpflege betreiben möchten, kommen um das Thema E-Mail-Marketing nicht herum. Dabei sind im Rahmen eines erfolgsorientierten E-Mail-Marketing verschiedene Herangehensweisen denkbar. Somit kann eine Unterscheidung zwischen dem Einsatz von E-Mails und dem klassischen Newsletter vorgenommen werden. E-Mailing bezeichnet dabei den unregelmäßigen Versand von elektronischen Nachrichten an eine Vielzahl von Kunden und kommt beispielsweise dann zum Einsatz, wenn im Rahmen eines Produktlaunch die Aufmerksamkeit der Kunden gefragt ist.

Im Gegensatz zum E-Mailing erfolgt der Versand von Newslettern in regelmäßigen Abständen. Newsletter können dabei als elektronische Rundschreiben charakterisiert werden, die Informationen und Mitteilungen beinhalten und via Internet an die Adressaten versandt werden. Mithilfe von Newslettern haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Kunden einen Überblick über für sie relevante, aktuelle Geschehnisse oder bevorstehende Events zu verschaffen. Innerhalb einer Mailing-Kampagne werden die Kunden in der Regel zu konkreten Handlungen aufgefordert. Mithilfe von Call-to-Action Elementen können die Kunden beispielsweise mit dem Einsatz von Hyperlinks auf die firmeneigene Landing-Page weitergeleitet werden. Call-to-Action wird deshalb eingesetzt, weil der Kunde nach der Wahrnehmung einer Werbebotschaft somit die Möglichkeit hat, das umworbene Produkt zu kaufen oder sich in einer anderen Form mit dem Unternehmen auseinander zu setzen.

E-Mail Marketing

E-Mail Marketing Controlling

E-Mail-Marketing gebietet, wie jede andere Form des Marketing, auch die Notwendigkeit des Controlling. Wahllos E-Mails zu verschicken in der Hoffnung auf eine gute Performance wird selten zum Erfolg führen. In Bezug auf das E-Mail-Marketing haben sich einige Kennzahlen (KPIs - Key Performace Indikatoren) eingebürgert. Diese Kennzahlen sind aus unserer Sicht am wichtigsten:

Responserate: Der Begriff der Responserate ist auch aus anderen Gebieten des Direktmarketing bekannt. Es handelt sich hierbei um die Quote der Antworten, Bestellungen, Kontaktaufnahmen usw. auf ein spezielles Mailing. Vor der Erstellung des Mailings muss daher geklärt werden, was als Response gewünscht wird.

Öffnungsrate: E-Mail-spezifisch ist dagegen die Öffnungsrate. Gelangt eine E-Mail in den Posteingang, sieht der Empfänger meist nur den Betreff und den Absender. Hier entscheidet er, ob er die E-Mail öffnet oder zumindest überfliegt. Die Öffnungsrate ist demnach das Verhältnis zwischen versendeten und geöffneten Nachrichten. Unterschieden wird zwischen der Brutto-Öffnungsrate, die sich auf das Verhältnis zwischen abgesendeten und geöffneten Mails bezieht und der Netto-Öffnungsrate, die nur die tatsächlich angekommenen Nachrichten in die Messung einbezieht. Die Messung der geöffneten E-Mail erfolgt dabei meist über die in der E-Mail integrierten Bilder. Wenn die E-Mail geöffnet wird, werden die Bilder heruntergeladen und im E-Mail-Controlling-Tool erfasst. So kann die Häufigkeit der heruntergeladenen Pixel gemessen werden. Öffnet ein Empfänger die E-Mail mehrmals, fließt dies in die Mehrfachöffnungsrate ein.

Klickrate: Befinden sich in der E-Mail weiterführende Links, muss die Rate der Klicks auf diese Links gemessen werden. Auch hier ist zwischen Brutto-Klickrate und Mehrfach-Klickrate zu unterscheiden. Befinden sich in der E-Mail mehrere Links und klickt ein Empfänger mehr als einen davon an, fließt das in die Mehrfach-Klickrate ein.

Bouncerate: In jedem Datenbestand befinden sich mehr oder weniger viele „tote“ E-Mail-Adressen, also Adressen, die nicht mehr existieren oder die nicht mehr abgerufen werden. Existiert eine Adresse nicht mehr, sendet der Server eine Fehlermeldung an den Absender. Gute E-Mail-Programme erkennen diese toten Adressen und löschen sie automatisch aus dem Verteiler. Dadurch wird der Datenbestand zwar optisch kleiner, dafür steigen aber die Qualität und die Klickraten. Es ist auch zu beachten, dass manche Provider bei Mailings mit vielen Fehlermeldungen misstrauisch werden und diese als Spam blockieren. Ein vernünftiges Bounce-Management zahlt sich daher für das Unternehmen aus.

Professionelle Mailing-Programme messen die wichtigsten Kennzahlen automatisch. Auch Google Analytics bietet die Option, Links auf Webseiten oder in E-Mails nachzuverfolgen.

Immer wieder wird im E-Mail Marketing nach sogenannten KPIs gefragt. Key Performance Indikatoren (KPIs) werden in verschiedenen Studien ausgewiesen und regelmäßig diskutiert.

Die wichtigsten KPIs im E-Mail Marketing sind immer noch die Öffnungsrate und die Klickrate. Diese beiden Kennzahlen werden von vielen Online-Marketing Managern genutzt, um die Effizienz der eigenen E-Mail Marketing Kampagnen zu messen. Weitere KPIs sind die Zustellrate, Conversion Rate, Abmelderate, Bouncerate und die Click-Through-Rate. Die wichtigsten Kennzahlen haben wir zuvor schon vorgestellt. Wenn man die KPIs eines E-Mail Newsletters einmal richtig systematisiert, dann lassen sich drei Klassen von KPIs unterscheiden:

Reichweiten-KPI:

Die Reichweite eines E-Mail Newsletters gibt prinzipiell einen Hinweis darüber, wie viele Kontakte mit der angesprochenen Zielgruppe (Empfänger) erreicht wurden. Dies ist grundsätzlich eine eher quantitative Größe, die noch keine Aussage über die wirkliche Auseinandersetzung mit den Inhalten zulässt. Doch wenn ich nur eine kleine Reichweite habe, dann kann ich auch keine großartigen Transaktion erwarten. Typische KPIs sind hier:

    • Anzahl Newsletterempfänger / Abonnenten (Zustellrate)
    • Anzahl An- und Abmeldungen (An- und Abmelderate)
    • Bouncerate (Anzahl fehlgeschlagener Zustellungen)
    • Als relativer KPI: Kosten pro Empfänger

Interaktion-KPI:

Eine Interaktion bezeichnet einen qualifizierten und damit hochwertigeren Auseinandersetzung mit den Inhalten des E-Mail Newsletters. Interaktionen sind das Ergebnis der Kommunikationsmaßnahmen, wenn der Kontakt sich intensiver mit der E-Mail auseinandergesetzt hat. Hier sind interessant:

    • Öffnungsrate
    • Click-Through-Rate der Inhalte
    • Als relativer Interaktions-KPI: Kosten pro gelesenem Newsletter

Transaktion-KPI:

Transaktionsbezogene Kennzahlen helfen die finale Wirkung des E-Mail Newsletters zu identifizieren und zu messen.

    • Conversions (Anzahl Käufe, Anfragen, Anmeldungen etc.)
    • Als relative Kennzahl: Kosten pro Conversion

Es empfiehlt sich das Controlling möglichst einfach zu gestalten und damit auf jeder Ebene (Reichweite, Interaktion, Transaktion) nur eine Kennzahl zu erheben und den Prozess danach zu managen.

Online Marketing Manager (DIM)

E-Mail Marketing ist ein Teilbereich des Online Marketings. Werden auch Sie zum  Online Marketing Experten mit unserem Zertifikatslehrgang zum Online Marketing Manager:

Online Marketing Manager

Rechtliche Aspekte im E-Mail Marketing

Unter rechtlichen Gesichtspunkten müssen im Rahmen des Versands von Mailings oder Newslettern einige Richtlinien beachtet werden, da sonst Abmahnungen oder Strafen folgen können. Generell ist in Deutschland der Versand von E-Mails mit werblichem Inhalt nur innerhalb gewisser Einschränkungen erlaubt.

Werden E-Mails zu werblichen Zwecken unaufgefordert, dass heißt ohne Einwilligung, an die Empfänger verschickt, handelt es sich um so genannten Spam. Spam-Mails werden meist in Masse versendet, beinhalten Werbung und sollen dazu verleiten, eine Webseite zu öffnen oder einen Kauf zu tätigen. Laut Gesetzgebung werden Massen-Mails, die keine Abmeldemöglichkeit besitzen, deren Adresse oder Absender nicht klar erkennbar bzw. falsch ist, die eine irreführende Betreffzeile nutzen und die gestohlene E-Mail Adressen verwenden, als Spam aufgefasst. Werbliche E-Mails dürfen nur an diejenigen Empfänger versandt werden, die zuvor dem Erhalt zugestimmt haben.

Gerne wird auch vergessen, dass §5 TMG auch für E-Mail Newsletter eine Impressumspflicht vorsieht. Dies muss direkt angegeben oder verlinkt sein.

Eine solche Zustimmung erfolgt dabei in der Regel durch das so genannte Double-Opt-In-Verfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten Nutzer, die sich mit ihren E-Mail Adressen in einen Verteiler eingetragen haben, anschließend eine Bestätigungsmail. Eine solche Mail fordert die Nutzer anschließend auf, ihre Anmeldung zu bestätigen. Erst nach einer erfolgreichen Bestätigung der jeweiligen E-Mail Adresse ist das Double-Opt-In-Verfahren abgeschlossen und die Adressen können mit Rechtssicherheit verwendet werden.

Erfolgsfaktoren im E-Mail Marketing

Die wichtigste Grundlage einer erfolgreichen Mailing-Kampagne ist die Qualität des Verteilers, also der Adressdatenbank, auf die das Unternehmen beim Versand der E-Mails zurückgreift. Dafür ist eine erfolgreiche Akquise von E-Mail Adressen erforderlich, die durch das bereits zuvor beschriebene Double-Opt-In-Verfahren generiert werden können.

Die Voraussetzung, dass eine E-Mail oder ein Newsletter die aufgezeigte Wirkung auch entfaltet, ist, dass sie von den anvisierten Zielgruppen auch gelesen wird. Zunächst muss sie hierzu in das Postfach der Empfänger gelangen, was angesichts von Firewalls und Spam-Filtern keine Selbstverständlichkeit ist. Allerdings stellt das Erreichen des Postfaches auch noch nicht den endgültigen Erfolgsfaktor dar.

Die Entscheidung, ob ein Empfänger eine eingehende E-Mail oder einen Newsletter auch liest, hängt ganz wesentlich von der Überschrift bzw. der Betreffzeile ab, die im E-Mail-Client sichtbar ist. Ein erfolgreiches E-Mail-Marketing zeichnet sich durch gute Inhalte aus. Interessante Inhalte, die durch einen Mix aus Texten und Bildern bestehen, haben den Vorteil, dass sie bei den Empfängern Interesse wecken. E-Mails mit hochwertigen Inhalten verleiten nicht nur zum Öffnen der entsprechenden Mail, sondern auch zum Klick auf den darin enthaltenen Link. Folglich kann mit interessanten Inhalten die Klickrate auf die Landing-Page erhöht werden, was einen wesentlichen Erfolgsfaktor einer E-Mail-Marketing Kampagne darstellt. Da die Anzahl der Nutzer von mobilen Endgeräten, also Smartphones oder Tablets, zunehmend steigt, sollten die im Rahmen von E-Mail-Marketing versandten Mails auch entsprechend kompatibel sein. Mithilfe einer geeigneten Software kann im Anschluss an die Mailing-Kampagne eine umfassende Erfolgskontrolle durchgeführt werden.

Vorteile des E-Mail Marketings

E-Mail-Marketing stellt bei vielen Unternehmen einen fixen Bestandteil des Marketing-Mix dar und das nicht ohne Grund. Im Vergleich zum klassischen Direktmarketing bietet E-Mail-Marketing zahlreiche Vorteile.

  • Der Versand von E-Mails ist kostengünstig, da nicht nur Portokosten gespart werden können sondern auch Materialkosten, die beim Direktmailing für Papier und Umschläge anfallen.
  • Darüber hinaus ist E-Mail-Marketing wesentlich schneller, da E-Mails im Gegensatz zu herkömmlichen Mailings binnen weniger Sekunden im Postfach des Empfängers landen. Demnach ist der Zeitaufwand deutlich geringer und das Handling wesentlich einfacher.
  • Professionelle E-Mail-Marketing-Tools machen darüber hinaus auch die anschließende Erfolgskontrolle deutlich einfacher. Fragen wie: Wie viele E-Mails wurden geöffnet, auf welche Links wurde geklickt und wer hat anschließend einen Kauf getätigt, können mithilfe von geeigneten Software-Programmen beantwortet werden.
  • Auch können durch die Nutzung des Opt-In-Verfahrens Streuverluste vermieden werden, da nur Adressen von Personen genutzt werden, die dem Empfang von E-Mails ausdrücklich zugestimmt haben. Dementsprechend ist auch die Aufmerksamkeit der Empfänger höher, was anschließend zu einer höheren Rücklaufquote führt.
  • Im Rahmen von E-Mail-Marketing kann zudem auch die Adressdatenbank einfacher auf aktuellem Stand gehalten werden, da die Nutzer von Mailings oder Newslettern ihre Daten über ein entsprechendes Formular selber berichtigen bzw. aktualisieren können.
  • E-Mail-Marketing stellt ein Kommunikationsinstrument dar, welches nicht nur zeitlich sondern auch thematisch sehr flexibel eingesetzt werden kann. E-Mails, vor allem HTML-E-Mails, sind sehr stark gestalt- und personalisierbar. So können nicht nur farbliche Hervorhebungen und Links, sondern auch Bilder und interaktive Elemente, wie Formulare oder Animationen, die E-Mail erweitern.
E-Mail Marketing

10 Tipps zur Generierung von E-Mail Adressen

Beim E-Mail Marketing ist ein wesentlicher Schritt, einen eigenen Verteiler aufzubauen. Da sich dies häufig schwieriger gestaltet als vorher vermutet, haben wir einige Tipps für Sie gesammelt, wie Sie schneller E-Mail Listen anlegen können.

  1. Fragen, Fragen, Fragen: Fragen Sie einfach Ihre Kunden. So kann ein Einzelhändler zum Beispiel an der Kasse jeden einzelnen Kunden nach seiner E-Mail Adresse fragen und diese erfassen. Dann noch eine Bestätigungsmail (Opt-In) senden und schon ist dies auch rechtssicher. So kann ein täglicher Nachschub kontinuierlich gesichert werden.
  2. Listen auslegen für Ihr E-Mail Marketing: Viele Unternehmen führen Messen, Kongresse oder andere Veranstaltungen durch. Mit Hilfe einer einfachen Liste: „Wenn Sie von uns regelmäßig Informationen wünschen, dann tragen Sie sich einfach in diese Liste ein und wir nehmen Sie in unseren Newsletter auf“. Kunden und Interessenten werden dies, wenn sie Interesse haben, auch tun. Sammeln Sie jedoch diese Listen, damit Sie später nachweisen können, dass der Kunde sich selbst in die Liste eingetragen hat. Die Bestätigungsmail nicht vergessen und schon können Sie regelmäßig neue E-Mail Adressen sammeln.
  3. Kontakte und Visitenkarten nutzen: Haben Sie regelmäßig geschäftlichen Kontakt auf Messen, bei Vertriebsterminen oder Veranstaltungen? Dann nutzen Sie diese Kontakte! Viele sammeln die Visitenkarten einfach nur und warten darauf, dass sie eine Kontaktaufnahme erhalten. Senden Sie einfach dem Kontakt, der Ihnen eine Visitenkarte gegeben hat, eine E-Mail. Bedanken Sie sich für das Gespräch und informieren Sie ihn darüber, dass sie ihn nun regelmäßig über die Entwicklungen bei Ihnen und Ihrem Unternehmen informieren und in den Newsletter aufnehmen. So wird aus einem einfachen ersten Kontakt ein kontinuierlicher Newsletter Empfänger. Sollte Ihr Kontakt dies nicht wollen, dann war der Termin wohl nichts!
  4. Guten Content nutzen, um mit einem In-Page Formular Adressen zu sammeln: Haben Sie auf Ihrer Webseite interessante Inhalte? Guter Content interessiert die Menschen. Nutzen Sie das Interesse Ihrer Leser und bauen Sie ein E-Mail Feld direkt in die Blogbeiträge mit ein. Eine einfache Aufforderung „Möchten Sie regelmäßig solche interessanten Informationen haben, dann registrieren Sie sich in unserem Newsletter!“ als Call-to-Action hilft. So konvertieren Sie mit Content Marketing Ihre Besucher in langfristige Interessenten Ihres Newsletters.
  5. Nutzen Sie ein Checkout Pop-up für Ihr E-Mail Marketing: Nutzen Sie die Besucher Ihrer Webseite, um an neue E-Mail Adressen zu kommen. Natürlich werden Sie vielleicht einen Menüpunkt „Newsletter“ auf Ihrer Webseite haben, doch wie viele Menschen tragen sich dort ein? Seien sie etwas mutiger. Wenn sich ein Besucher mit den Inhalten Ihrer Webseite intensiv auseinander gesetzt hat und dann die Seite verlässt, hilft ein Pop-Up Fenster, um ihn für den Newsletter zu aktivieren. So sammeln Sie ohne Belästigung kontinuierlich E-Mail Adressen.
  6. Remarketing-Kampagnen zur Sammlung von E-Mail Adressen: Viele Besucher Ihrer Webseite suchen im Anschluss noch zusätzliche Informationen zu Ihren Leistungen und besuchen ebenfalls weitere Webseiten. Was halten Sie davon, wenn Sie in diesem Suchprozess weiter präsent sind? Mit einer Remarketing Kampagne ist dies einfach möglich. Mit Hilfe eines Cookies kann der Besucher Ihrer Webseite im Anschluss auf anderen Webseiten identifiziert werden und Ihr Werbebanner wird eingeblendet. Das Beste daran ist, nur wenn der Besucher auf diesen Banner klickt, entstehen Kosten und der Besucher wird auf das Registrierungsformular Ihres Newsletters weitergeleitet. Somit bietet dieses Instrument eine schöne Möglichkeit, Ihre Besucher auch noch nachträglich zu aktivieren.
  7. In fremde Newsletter einbuchen: Auch fremde themenverwandte Newsletter sind eine gute Möglichkeit, weitere Abonnenten zu gewinnen. Buchen Sie sich zum Beispiel in einen Newsletter eines Fachmagazins Ihrer Branche ein und bieten Sie Mehrwertinformationen an, um Downloads und E-Mail Adressen zu generieren. Gerade im B2B-Marketing ist dies eine sehr gute Möglichkeit, um weitere Email-Adressen zu sammeln und einmalige Werbekontakte zu kontinuierlichen Interessenten zu machen. Zudem erhalten Sie eine bessere Kontrolle über die Kommunikation mit potenziellen Kunden.
  8. XING für das Sammeln von E-Mail Adressen nutzen: Auch wenn es immer wieder negiert wird. Auch Nutzer von Social Media Kanälen haben E-mail Adressen und lesen E-Mail Newsletter. Kontaktieren Sie Ihre XING Kontakte und stellen Sie Ihren E-Mail Newsletter vor. Dies kann auch schon geschehen, wenn Sie zur Kontaktaufnahme aufgefordert werden. Sie sollten Ihre Kontakte jedoch nicht ohne Rückmeldung einfach in Ihren Newsletter Verteiler aufnehmen. Dies ist von vielen Nutzern nicht erwünscht. Senden Sie Ihren Kontakten einfach eine kurze Erläuterung, was in Ihrem Newsletter passiert, warum es sich lohnt diesen zu abbonieren und stellen Sie einen Anmeldelink zur Verfügung. Dies ist ausreichend und in diesem Kanal angemessen.
  9. LinkedIn als E-Mail Lieferant: LinkedIn ist mittlerweile das größte businessorientierte Social Network der Welt. Auch hier können Sie Ihre Kontakte auffordern, Downloads ankündigen, in verschiedenen Gruppen Ihren Newsletter vorstellen und damit weitere E-Mail Adressen sammeln.
  10. Bounces und Abmeldungen managen: Bei der Gewinnung von Newsletter Abonnenten sollte man auch nicht vergessen, die Feedbacks aus den Versendungen zu bearbeiten. Nur wenn man den Newsletterverteiler regelmäßig pflegt, kann dieser auch sinnvoll weiterentwickelt werden. Wenn sich jemand bei Ihrem Newsletter abmelden möchte, dann fragen Sie nach den Gründen dafür. Dies ist durchaus legitim, darf aber keinesfalls eine verpflichtende Angabe sein. Eine umfassende Auswahl an Abmeldegründen sollte bereits vorgegeben sein, ein Freifeld werden die wenigsten ausfüllen. Um den Kontakt trotz Abmeldung zu halten, kann versucht werden, ihn in einen anderen Kanal zu überführen – man spricht dabei von Opt-Over Hinweise auf Profile in sozialen Netzwerken sind hierbei normal. Überprüfen Sie auch Bounces. Warum konnte der Newsletter nicht zugestellt werden? Existiert die E-Mail Adresse noch? Wenn nicht, kann sie vielleicht aktualisiert werden.

Achten Sie beim Sammeln der E-Mail Adressen immer darauf, dass dies rechtskonform geschieht. Wir hier im Deutschen Institut für Marketing haben bisher noch keine schlechten Erfahrungen damit gemacht. Aber wir gehen auch seriös damit um. Dann funktioniert E-Mail-Marketing auch!

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Katharina SilberbachKatharina Silberbach

Tel.: +49 (0)800 - 99 555 15

E-Mail senden

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Fazit

E-Mail-Marketing stellt eine Marketing-Maßnahme dar, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Zielgruppe persönlich anzusprechen, neue Kunden zu gewinnen und umfassende Kundenbindung zu betreiben. Dabei kann zwischen zwei verschiedenen Herangehensweisen unterschieden werden. Während bei der one-to-one-Kommunikation einzelne Personen adressiert werden, sprechen Unternehmen, die eine one-to-many-Kommunikation betreiben, beliebig viele Personen an. Im Rahmen von E-Mail-Marketing kann zwischen dem Einsatz von E-Mails oder Newslettern unterschieden werden. Herkömmliche E-Mails werden unregelmäßig und insbesondere dann versandt, wenn das Unternehmen auf Neuheiten, wie die Einführung eines neuen Produktes, hinweisen möchten. Der Versand von Newslettern erfolgt jedoch in regelmäßigen Abständen und verfolgt das Ziel, die Kunden über aktuelle Geschehnisse oder Events zu informieren. Mailing-Kampagnen fordern die Empfänger meist zu konkreten Handlungen, wie beispielsweise das Öffnen eines Links, auf. In Deutschland ist der Versand von werblichen Inhalten nur dann erlaubt, wenn der Empfänger dem Erhalt von entsprechenden Mails auch explizit zugestimmt hat. Dabei kommt zumeist das so genannte Double-Opt-In-Verfahren zum Einsatz. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor eines zielführenden E-Mail-Marketing ist eine hohe Qualität der verwendeten Adressen, da so Streuverluste vermieden werden können. Darüber hinaus wecken insbesondere interessante Inhalte das Interesse der Empfänger und tragen somit zu einer erhöhten Klickrate auf die E-Mail und entsprechende Links bei. Mithilfe geeigneter Kennzahlen kann anschließend ein Controlling der E-Mail-Marketing Kampagne vorgenommen werden. Mithilfe von E-Mail-Marketing können Kosten gespart, eine hohe Versandgeschwindigkeit realisiert und verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Somit zählen E-Mails, im Rahmen des Online-Marketing, zu den effektivsten Werbeformen für Unternehmen.

DSGVO. Eine Aufgabe für den externen Dienstleister?

Bis zum 25. Mai 2018 gab es mächtig viel zu tun, denn damals löste die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das alte EU-Modell ab. Betroffen von der Neuregelung waren alle, die mit Menschen zusammen arbeiten und die online aktiv sind, sprich: Diejenigen, die eine Webseite betreiben, die dort Cookies vergeben, die Google Analytics nutzen, Social-Media-Plugins integriert haben und auf E-Mail-Marketing setzen ebenso wie der kleine Handwerker, der Kunden- und Lieferantendaten kennt. Die erste To-do-Liste, die bis Ende Mai 2018 umgesetzt werden musste, war noch recht übersichtlich und konnte auch von den meisten Unternehmern selbst erledigt werden. Mittlerweile gibt es das Angebot, unternehmerische Aufgaben rund um die DSGVO an externe Dienstleister auszulagern. Was diese Option in der Praxis bedeutet, zeigt der folgende Beitrag.

DSGVO

Die DSGVO darf das Unternehmen nicht behindern

Neue Aufgaben im Betrieb oder neue Gesetze, die im Unternehmen umzusetzen sind, bedeuten auch: Es gibt eine Person X, die sich mit dem Thema auseinander setzen muss, den ganzen Betrieb auf neuralgische Schnittstellen mit dem Thema abklopfen muss und die Verantwortung tragen muss, dass Altes upgedatet wird und Neues direkt nach den neuen Grundsätzen umgesetzt wird. Das bedeutet aber auch Neuland für eben diesen Mitarbeiter und vergleichsweise wenig Zeit für das, was der Mitarbeiter ursprünglich zu tun hatte. Genau an diesem Punkt setzen externe Dienstleister an, die den DSGVO-Mehraufwand von den Schultern der Unternehmen nehmen wollen, damit im Betrieb selbst alles weiterlaufen kann wie gehabt.

Darum kümmern sich die DSGVO-Dienstleister im Detail

Bei den Daten, die laut DSGVO geschützt werden müssen, handelt es sich um sogenannte personenbezogene Daten. Wer glaubt, diese Daten gar nicht im Unternehmen zu haben, weil beispielsweise die Webseite lediglich der Information dient und keine analytischen Daten bereithält, der irrt sich. Eine Musterrechnung zeigt nämlich, dass bereits in einem kleinen Betrieb mit zehn Mitarbeitern, fünf externen Dienstleistern, 100 Kunden und 20 Lieferanten in Summe über 150 personenbezogene Datensätze anfallen. Hinzu kommen Daten von Bewerbern, von Kooperations- und Sponsoring-Partnern sowie von weiteren Akteuren, mit denen das Unternehmen im Austausch steht. Das heißt, dass bereits jeder Ansprechpartner, der mit dem Betrieb in Kontakt steht, mindestens einen schützenswerten Datensatz trägt.
Wie umfangreich das Leistungspaket sein wird, ist abhängig von der Unternehmensgröße. Thematisch sind in der Regel diese Punkte im Unternehmen seitens eines externen Datenschutzbeauftragten abzudecken:

  • Anweisungen und Berechtigungen. Vermeintliche „Internas“, wie etwa Berechtigungen und Anweisungen baulicher und technischer Natur, sind regelmäßig und mit Blick auf die DSGVO zu aktualisieren, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  • Datenverarbeitung. Jeder der eben aufgezählten Datensätze muss unter Berücksichtigung von validen Datenverarbeitungsvorgängen während der Verarbeitung geschützt werden.
  • Individuelle Vorkehrungen. Hierunter fällt beispielsweise die Pflicht zu dokumentieren, wie das Videoüberwachungssystem auf dem Betriebsgelände funktioniert und inwieweit biometrische Daten dabei erhoben werden.
  • Rechenschafts- und Nachweispflicht. Dahinter verbirgt sich die Pflicht, das einzuhalten, was in der DSGVO niedergeschrieben wurde. Dass ein Unternehmen hier rechtlich korrekt arbeitet, muss transparent nachgewiesen werden.

Darüber hinaus sind branchentypische Themen zu bedenken, wie etwa Geschäftsfahrzeuge, die via GPS-Tracking lokalisiert werden können. Diesen Themen müssen sich Handwerker mit einem kleinen Fuhrpark ebenso stellen wie große Logistikbetriebe. Kundendaten fallen sowohl beim Handwerksbetrieb sowie bei einer Lieferkette an, bei der die Bestellung durch mehrere Hände geht. Und selbst im Gesundheitsbereich fallen personenbezogene Daten an, die auf Kundenkarten dokumentiert sein können und zu schützen sind. Zudem haben IT-Dienstleister die Aufgabe, für ein sicheres Datenmanagement zu sorgen – und dieses beginnt mit der Archivierung und Lagerung von Daten und endet mit Hard- und Software, Netzwerken und IT-Systemen noch lange nicht.

ePV

Neue Herausforderungen stehen bereits auf dem Plan

Ein Blick auf die Grafik des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) zeigt: Die ePrivacy-Verordnung (ePV) ist ein Thema, das in der Vergangenheit bereits beschäftigt hat und auch in den kommenden Jahren beschäftigen wird. Ursprünglich stand auf dem Plan, bis Ende 2020 einen gemeinsamen Standpunkt zur ePrivacy zu bekommen, um im Jahr 2021 das Inkrafttreten der neuen ePV anzuvisieren.
Im Kern geht es dabei darum, was die Betreiber von Internetseiten zu beachten haben, sprich: Wer eine Homepage betreibt, muss diejenigen um „Erlaubnis“ fragen, die auf die Seite zugreifen. Was einfach klingt, bedeutet für einen Datenschutzbeauftragten, dass er nicht nur die Auseinandersetzungen rund um die ePV im Blick haben muss, sondern auch die Umsetzung rechtskonform anlegen und überprüfen muss, damit der Betrieb im wichtigen Online-Bereich auf rechtssicheren Beinen steht.
Dass die ePV kommt, steht außer Frage, denn sie legt den inhaltlichen Fokus nicht etwa auf alle personenbezogenen Daten, wie die DSGVO, sondern auf Daten, die im Zuge der Internetnutzung beim User erhoben werden. Entscheidend ist dann, wer sich im Unternehmen um die rechtskonforme Umsetzung kümmern wird: Der Mitarbeiter, der sich bereits um die Umsetzung der DSGVO kümmert, oder ein externer Dienstleister, der als Datenschutzbeauftragter im Betrieb agiert.

DSGVO und Kundendaten: Das ist wichtig für Ihr CRM

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Die ganze Online-Welt hat den Tag kommen sehen und gleichzeitig gefürchtet: den 25. Mai 2018. Seitdem ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam und muss von allen Mitgliedern der EU angewandt werden. Entgegen dem medialen Eindruck kam dieser Tag aber ganz und gar nicht überraschend, denn die Verordnung trat bereits im Mai 2016 in Kraft. Zum befürchteten Riesen-Knall kam es im Mai dieses Jahres nicht und mittlerweile ist auch die erste Welle der Aufregung abgeebbt, trotzdem sind noch längst nicht alle Fragen zur DSGVO und Kundendaten geklärt.

Nicht zuletzt lassen sich die Folgen der Verordnung vor allem im Kleinen beobachten: Viele kleine Betriebe stellten zum Stichtag vorsichtshalber ihre Newsletter ein oder gingen gar mit der kompletten Homepage offline. Datenschutzbeauftragte und -behörden beklagen vor allem auch, dass das Beratungsaufkommen im Zusammenhang mit der DSGVO sehr hoch sei – höher als die Zahl der Beschwerden. Es gibt also in vielerlei Hinsicht noch großen Handlungsbedarf, zum Beispiel was die Umsetzung in gängigen CRM-Systemen betrifft.

DSGVO und Kundendaten: Was darf man noch speichern, was muss man löschen?

Der Gedanke hinter der DSGVO ist absolut ehrenwert: In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt ein einheitlicher Datenschutz, der die Privatsphäre der EU-Bürger und -Bürgerinnen (nicht nur) im Internet wahren und ihre persönlichen Daten vor Missbrauch schützen soll. Die  Nutzer sollen entsprechend darüber aufgeklärt werden, welche Daten über sie gesammelt werden – und selbstbestimmt entscheiden können, was damit passiert.

Daher steht jedem Kunden auch ein Auskunftsrecht zu, mit dessen Hilfe er jederzeit in Erfahrung bringen können soll, welche Daten über ihn gespeichert werden. Außerdem hat jeder Verbraucher ein „Recht auf Vergessenwerden“. Das heißt: Prinzipiell kann jeder Nutzer seine Daten löschen lassen, wenn sie nicht mehr benötigt werden (u.a. zur Vertragserfüllung) oder juristisch nicht mehr notwendig sind. Hat der Kunde beispielsweise eine Rechnung noch nicht beglichen, dürfen Sie wiederum die dafür notwendigen Daten weiterhin speichern.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die DSGVO?

Website-Betreiber stellt die EU-Verordnung vor ganz neue Herausforderungen; vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind verunsichert darüber, ob ihr Datenschutzmanagement überhaupt noch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Angst vor einer Abmahnung ist dabei allgegenwärtig, schließlich kursieren immer wieder dubiose Geschichten über findige Anwälte, die sich angeblich auf Verstöße gegen die DSGVO spezialisiert haben. Das ist nicht zuletzt deswegen fatal, weil Unternehmen mit Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes belangt werden können, wenn sie die Vorgaben der Verordnung missachten.

Ob die Abmahnungen allerdings vor Gericht Bestand haben, sei dahingestellt. Auch die Politik ist an der Stelle schon aktiv geworden: Medienangaben zufolge plant die Unionsfraktion, DSGVO-Abmahnungen durch eine Gesetzesänderung zumindest innerhalb einer Frist von einem Jahr zu verbieten. Schließlich lassen sich bei so einer umfassenden Umstellung unbewusste Verstöße nicht gänzlich vermeiden.

Online Marketing Manager

Was ändert sich speziell für CRM-Systeme?

Trotzdem: Früher oder später müssen alle Websites, deren Zielgruppe Personen mit Wohnsitz in der EU sind, DSGVO-konform sein – unabhängig davon, ob der Sitz der zugehörigen Organisation innerhalb oder außerhalb der EU ist! Dreh- und Angelpunkte vieler Seiten sind dabei die CRM-Systeme, deswegen besteht gerade hier großer Handlungsbedarf. Zum Beispiel muss sichergestellt werden, dass so wenig Kundendaten wie möglich verarbeitet werden. Doch ganz ohne personenbezogene Daten geht es natürlich nicht. Ein Unternehmen muss aber in der Lage sein, rechtskonforme Nachweise über seine Kundendaten zu führen. Außerdem muss im CRM-Tool auch dokumentiert werden, wenn ein Kunde der Nutzung seiner personenbezogenen Daten widersprochen hat.

Damit Ihr CRM den Anforderungen der DSGVO gerecht wird, beherzigen Sie nicht nur, aber vor allem folgende zwei Punkte:

Holen Sie die Zustimmung Ihrer Nutzer ein: Die erforderliche Einwilligung für das Verarbeiten von personenbezogenen Daten erfassen Sie am besten elektronisch und protokollieren das Ganze in Ihrem CRM-System. Das Mittel der Wahl sollte hierbei das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren sein. Im Gegensatz zum Single-Opt-In muss der Kunde seine Zustimmung dabei in einem zweiten Schritt bestätigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Der Kunde kann auch ausdrücklich erklären, dass er beispielsweise nicht über E-Mail oder Telefon kontaktiert werden möchte. In Ihrem CRM-Tool sollten Sie die Einwilligungen bzw. Verbotsvermerke Ihrer Kunden zentral verwalten können, um so Ihre Nachweispflicht zu erfüllen.

Machen Sie den Umgang mit Kundendaten transparent: Wenn Sie personenbezogene Informationen speichern und verarbeiten, müssen Sie das entsprechend dokumentieren – und zwar lückenlos. Beantworten Sie dabei auch die Frage, wo und wie lange die Kundendaten gespeichert werden. Abgesehen davon müssen Sie aufzeigen, was mit den Daten geschieht und darauf eingehen, wozu Sie sie konkret nutzen. Besonders vorteilhaft sind dabei flexible und dynamisch entwickelbare CRM-Tools, die die Erfassung und Dokumentation der Daten optimal unterstützen sowie Änderungen an Daten automatisch protokollieren.

Alles in allem lässt sich festhalten: Die DSGVO bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihr CRM mehr oder weniger neu auszurichten. Nur so können Sie den tiefgreifenden Veränderungen in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gerecht werden.

Datenschutz & Marketing – Was sich durch die DSGVO ändern wird

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Datenschutz im Marketing ist ein viel diskutiertes Thema, erst recht jetzt, wo sich durch die DSGVO die Datenschutzrichtlinien europaweit ändern. Der Datenschutz in Deutschland baut rechtlich auf dem Schutz der Privatsphäre auf. Wer im Supermarkt einkaufen geht und dort bar bezahlt, hinterlässt keine Spuren. Aber wer online etwas kaufen möchte und dazu im Internet surft, hinterlässt mit jedem Klick Daten. Diese Daten sind im Marketing für eine gezielte Kundenansprache von großer Bedeutung. Allerdings ist es fraglich, ob Personen bestimmte Daten überhaupt preisgeben möchten und mehr noch, ob sie dem Einsatz ihrer Daten für Werbezwecke zustimmen. Hier setzt die DSGVO an, die den Datenschutz europaweit auf einen Nenner bringen und einen besseren Schutz für personenbezogene Daten gewährleisten soll.

Warum brauchen wir Datenschutz?

Datenschutz ist wichtig, damit nicht jeder beliebig mit unseren Daten verfahren kann. Der Datenschutz bewahrt das Recht des einzelnen, selbst zu entscheiden, was mit den eigenen Daten passiert. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung schließt vor allem auch mit ein, dass jeder selbst bestimmen darf, was veröffentlicht wird und was nicht. Werden Daten nicht geschützt, kann es schnell passieren, dass Hacker sich dieser bedienen. Identitätsdiebstahl, Cybermobbing oder das Hacken von Kreditkarten und Bankkonten stellen hier nur eine Auswahl an möglichen Folgen eines unzureichenden Datenschutzes dar.

Häufig fehlt im Internet Transparenz, wofür Webseitenbetreiber die auf Ihrer Webseite erhobenen Daten nutzen, wie lange diese gespeichert werden etc. Aus diesem Grund brauchen alle eine Datenschutzerklärung, die auf ihrer Webseite personenbezogene Daten abfragen, etwa bei der Newsletteranmeldung oder beim Senden einer Kontaktanfrage über ein Formular. Durch Datenschutzerklärungen soll die Datenerhebung für die Besucher von Webseiten transparent dargestellt werden. Dafür soll ein möglichst verständlicher Text auf der Webseite eines Unternehmens implementiert werden, der den Nutzer darüber informiert, in welcher Form seine Daten gespeichert werden und zu welchem Zweck dies geschieht.

Bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz können hohe Geldstrafen drohen und die jeweilige Aufsichtsbehörde auf den Plan treten. Außerdem muss mit Abmahnungen gerechnet werden, wenn es zu datenschutzrechtlichen Verstößen kommt.

Was ändert sich ab dem 25. Mai 2018 mit der DSGVO?

DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung und löst den bis dahin geltenden Datenschutz ab. Am 25.Mai 2016 wurde die neue Datenschutzerklärung veröffentlicht, welche den Datenschutz in der Europäischen Union einheitlich gestalten soll. Diese Erklärung tritt nun nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft. Das bedeutet, dass bis zum 25. Mai 2018 Änderungen vorgenommen werden müssen, um nicht rechtlich belangt werden zu können.

DSGVO und die Webseite

Durch die DSGVO gibt es auch bei der Verschlüsselung der Daten strengere Vorschriften. So wird es ab Mai Pflicht, die Webseite durch ein Sicherheitszertifikat zu verschlüsseln (https). Insbesondere wenn Daten etwa über ein Formular abgefragt werden, muss die Verschlüsselung gegeben sein. Kontaktformulare selbst unterliegen ebenfalls härteren Vorschriften. Es dürfen nur die nötigsten Daten erhoben werden, sodass kein Rückschluss auf die einzelne Person möglich ist. Mit dem Absenden des Kontaktformulars muss der User darauf hingewiesen werden, dass die darin enthaltenen Daten übertragen und ggf. gespeichert werden.

Webseitenbetreiber sollten unbedingt ihre Datenschutzerklärung sowie ihr Impressum überprüfen und anpassen. Hier sind durch die DSGVO ausführlichere und transparentere Informationen gefragt.

DSGVO und Cookies

Des Weiteren werden die Bestimmungen für Cookies deutlich strenger, denn es muss darauf hingewiesen werden, dass diese für Marketingzwecke genutzt werden. Achtung: 2019 wird es mit der e-Privacy Verordnung erneut zu einer Änderung der Bestimmung zur Vergabe von Cookies kommen, welche die Bestimmungen voraussichtlich erneut verschärft.

DSGVO und Google Analytics

Falls Google Analytics auf Ihrer Webseite verwendet wird, muss in der Datenschutzerklärung darauf hingewiesen werden. Außerdem muss die Anonymisierungsfunktion bei Google Analytics verwendet werden. Weiterhin wird es Pflicht, mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen, da Google personenbezogene Daten Ihrer Webseite verarbeitet.

DSGVO und Social Media

Social Plugins, auch Share Buttons genannt, kommen auf vielen Webseiten zum Einsatz. Da sie aber personenbezogene Daten an den jeweiligen Social Media Kanal übertragen, ist der Einsatz von Social Plugins nicht mit der DSGVO vereinbar. Social Plugins sollten Sie daher vollständig von Ihrer Seite entfernen. Selbst eine Zwei-Klick-Lösung, bei der erst mit dem zweiten Klick personenbezogene Daten generiert werden, ist aus Sicht des Datenschutzes fragwürdig.

DSGVO und E-Mail Marketing

Besonders das E-Mail-Marketing hängt eng mit der Erhebung von Daten zusammen. Ohne E-Mailadressen können keine Newsletter versendet werden, und ohne Namen ist keine personalisierte Ansprache möglich. Nach Inkrafttreten der DSGVO ist es wichtig, dass nachweisbar ist, wie die Daten erhoben wurden. Mit dem Double-Opt-In-Verfahren stellt man sicher, dass Personen der Registrierung für einen Newsletter explizit zustimmen. Zudem muss ein Newsletter sowohl ein Impressum als auch einen Abmeldelink enthalten, sodass Abonnenten ihre Einwilligung in den Erhalt des Newsletters jederzeit widerrufen können.

Wer eine Software für den Newsletter-Versand nutzt, sollte ähnlich wie bei Google Analytics an einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Anbieter denken.

DSGVO-Praxistipps: Was müssen Sie vor dem 25.05.2018 noch erledigen?

Checkliste DSGVO

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