Im Vertrieb erfolgt häufig eine erfolgsorientierte Vergütung von Vertriebspartnern. So erhalten zum Beispiel Handelsvertreter oder so genannte Affiliates eine Provision für die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen. Diese Tätigkeit wird als Handelsvermittlung bezeichnet.
Handelsvermittlung betreiben alle Marktakteure, die den An- und Verkauf von Handelswaren und Dienstleistungen in fremdem Namen auf fremde Rechnung vermitteln.
Typischerweise sind dies:
Handelsvertreter, Einfirmenvertreter, Makler, Versicherungsmakler und Schiffsmakler. Das Statistische Bundesamt klassifiziert Akteure in diesem Bereich in der Gruppe G 46.1, sowie in den Gruppe 47 und 47.99.9.
Handelsvermittlung ist eine selbständige Tätigkeit, die von selbständigen Gewerbetreibenden getätigt wird. Die Handelsvermittlung wird in Deutschland über das HGB rechtlich abgebildet.