Bildungsscheck
Der Bildungsscheck NRW wird zu 50 % aus Landesmitteln und zu 50 % aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Bildungsscheck Förderung in der neuen ESF Förderphase 2014 – 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende. Im individuellen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze. Im betrieblichen Zugang u.a. von Ihrer Unternehmensgröße.
Weitergehende Informationen zum Bildungsscheck NRW und dessen Beantragung finden Sie in unserem
oder auf dem Internetportal „Weiterbildungsberatung in NRW“: