Geförderte Weiterbildung
Der Arbeitsmarkt befindet sich im permanenten Wandel und ist geprägt von neuen Technologien, zunehmender internationaler Verflechtung und veränderten Arbeitsbildern. Angesichts dieser Veränderungen in der Arbeitswelt ist eine stetige Weiterqualifizierung unerlässlich.
Eine berufliche Weiterbildung beim Deutschen Institut für Marketing verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wir bieten ein breitgefächertes Weiterbildungsangebot zu aktuellen Themen in modernen und innovativen Lernformaten, passend für Ihren speziellen Weiterbildungsbedarf.
Volle zeitliche und örtliche Flexibilität bieten Ihnen unsere Online- Zertifikatslehrgänge…
Der Arbeitsmarkt befindet sich im permanenten Wandel und ist geprägt von neuen Technologien, zunehmender internationaler Verflechtung und veränderten Arbeitsbildern. Angesichts dieser Veränderungen in der Arbeitswelt ist eine stetige Weiterqualifizierung unerlässlich.
Eine berufliche Weiterbildung beim Deutschen Institut für Marketing verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wir bieten ein breitgefächertes Weiterbildungsangebot zu aktuellen Themen in modernen und innovativen Lernformaten, passend für Ihren speziellen Weiterbildungsbedarf.
Volle zeitliche und örtliche Flexibilität bieten Ihnen unsere Online- Zertifikatslehrgänge…
Unsere Seminare werden als offene Präsenztermine, Inhouse Schulungen, aber auch als Live-Veranstaltungen, also virtuell, angeboten. Auch hier können Sie aus einem breiten Themenportfolio Ihre passende geförderte Weiterbildung wählen…
Unsere Seminare werden als offene Präsenztermine, Inhouse Schulungen, aber auch als Live-Veranstaltungen, also virtuell, angeboten. Auch hier können Sie aus einem breiten Themenportfolio Ihre passende geförderte Weiterbildung wählen…
Unabhängig davon, ob Ihre Weiterbildung örtlich gebunden oder gänzlich online absolviert wird, der finanzielle Aspekt spielt bei Ihrer Entscheidung sicherlich auch eine große Rolle. Wir wollen Ihnen hier in aller Kürze einige Möglichkeiten aufzeigen, Ihre finanziellen Belastungen in Grenzen zu halten.
Das Deutsche Institut für Marketing bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten, die Ihre Teilnahme an unseren geförderten Weiterbildungen erleichtern. Dabei richtet sich unser Angebot an Arbeitnehmer/innen, Berufs(wieder)einsteiger/innen, Arbeitssuchende, Quereinsteiger/innen, Selbständige und Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter/innen schulen wollen.
Mit welchen Fördermaßnahmen Sie Ihre berufliche Weiterbildung finanzieren, hängt von Ihrem spezifischen Weiterbildungsbedarf und persönlichen Voraussetzungen ab. Unsere Experten für geförderte Weiterbildung helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie zu den einzelnen Fördermöglichkeiten.
Fördermöglichkeiten und weitere Finanzhilfen:
Der AZAV-Bildungsgutschein ist eine Fördermöglichkeit, vorwiegend für Arbeitssuchende, die Sie direkt bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem örtlichen Jobcenter beantragen können. Ob eine geförderte Weiterbildung über einen Bildungsgutschein finanziell übernommen wird, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, die Sie mit Ihrer Ansprechperson vor Ort besprechen müssen. Grundsätzlich ist diese Fördermöglichkeit sehr beliebt, da 100% der Kosten übernommen werden.
Aktuell können Sie bei uns Bildungsgutscheine für folgende Online-Lehrgänge einlösen:
- Marketingleiter/in (DIM)
- Online Marketing Manager (DIM)
- Business Development Manager (DIM)
- Zertifizierter Produktmanager (DIM)
- Social Media Manager (DIM)
- Performance Marketing Manager (DIM)
- Agiler Projektmanager (DIM)
- Social Selling Expert (DIM)
Den Bildungsgutschein beantragen Sie direkt bei Ihrer Ansprechperson der Agentur für Arbeit. Anschließend senden Sie den Gutschein zu unseren Händen und teilen uns Ihren gewünschten Starttermin mit. Wir ergänzen den Bildungsgutschein (Maßnahmennummer etc.) und senden ihn an die Agentur für Arbeit zurück. Direkt nach der Bestätigung des Erhalts kann es losgehen.
Momentan absolvieren wir noch weitere Maßnahmenzertifizierungen, um in Zukunft auch für weitere Zertifikatslehrgänge Ihre Bildungsgutscheine einlösen zu können. Sobald diese abgeschlossen sind, finden Sie an dieser Stelle unsere Weiterbildungen, für die Sie einen Bildungsgutschein nutzen können.
Mit dem Weiterbildungsgesetz, welches April 2024 in Kraft getreten ist, vereinfacht die Bundesregierung Unternehmern, ihre Fachkräfte durch Fort- und Weiterbildung im Betrieb zu halten. Ziel des Gesetzes ist, Weiterbildungen auch für Personen in Anstellung leichter zugänglich und auch für Unternehmen attraktiver zu machen.
Entgegen der Annahme, die Agentur für Arbeit fördere nur Personen mit arbeitssuchendem Status, richten sich die Förderungen des Dritten Sozialgesetzbuch sowohl an arbeitssuchende Personen als auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen in Anstellung. Unternehmen, die stark vom Strukturwandel betroffen sind, können die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gezielte Weiterbildung einfacher im Unternehmen halten. Grundsätzlich unterscheidet das SGB III zwischen einer Basisförderung, bei welcher sowohl die Lehrgangskosten als auch die durch Arbeitsausfallzeiten entstehenden Lohnkosten anteilig von der Agentur für Arbeit getragen werden, und dem Qualifizierungsgeld. Das Qualifizierungsgeld richtet sich konkreter an Unternehmen, in denen ein wesentlicher Teil der Beschäftigten vom Strukturwandel betroffen und damit von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Im Falle der Basisförderung ergibt sich der prozentuale Förderanteil der Agentur für Arbeit anhand der eigenen Unternehmensgröße. Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderung, sogar bis zu 100%!
Ihre erste Anlaufstelle (sowohl als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sowie Unternehmensverantwortlicher) bei allen Fragen rund um eine geförderte Weiterbildung ist in diesem Fall die Agentur für Arbeit.
Wir haben hier für Sie zwei interessante Links zusammengestellt:
Qualifizierungsgeld | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Förderung der beruflichen Weiterbildung – BMAS
Die Förderung „Bildungscheck NRW“ ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Bildungschecks, die bis Ende Juni ausgegeben wurden, können noch bis zum 31.03.2029 eingereicht werden.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz fördert Bürgerinnen und Bürger über das Fördermittel „QualiScheck“. Ziel der Fördermaßnahme ist die Steigerung der Motivation an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und das individuelle Fachwissen sowie individuelle Kompetenzen zu erweitern. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die zum individuellen Kontext passen und dazu beitragen die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Als AZAV-zertifizierter Träger ist das DIM berechtigt QualiSchecks entgegenzunehmen.
Übernommen werden bis zu 60% der Weiterbildungskosten oder bis zu 1500€ pro Person und Kalenderjahr.
Weitere Informationen sowie alle Unterlagen zur Betragung finden Sie unter: Förderprogramm QualiScheck . ESF
Als Hamburgerin und Hamburger haben Sie die Möglichkeit den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS zu beantragen und Ihre Weiterbildung finanziell fördern lassen. Finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds zielt das Projekt Weiterbildungsbonus PLUS darauf ab, die berufliche Zukunft von Hamburgerinnen und Hamburgern zu sichern und so langfristig für geschulte Fachkräfte und Beschäftigungsstabilität zu erlangen.
Als förderberechtigt gelten:
- Beschäftige Personen,
- Selbstständige und
- Personen aus der Kreativbranche.
Beschäftigte Personen werden mit bis zu 50% der Weiterbildungskosten oder maximal 750€ gefördert. Als Voraussetzung gilt, dass Sie in einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung (mit mindestens 15 Wochenstunden) stehen sowie bei einem Unternehmen angestellt sind, welches weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt.
Weitere Informationen finden Sie hier: zwei P PLAN:PERSONAL: Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Unser Weiterbildungsangebot richtet sich neben den Privatkunden auch an Unternehmen, die ihre Angestellten gezielt weiterbilden wollen.
Durch den Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem Deutschen Institut für Marketing haben Sie die Möglichkeit, vereinfacht und zu Sonderkonditionen an unserem Seminar- und Lehrgangsprogramm teilzunehmen.
Wenn Sie für Ihre berufliche Weiterbildung keine Förderungen geltend machen können, haben Sie immer noch die Möglichkeit die Kosten der Fortbildung als „Werbungskosten“ steuerlich abzusetzen. Hierzu nutzen Sie die Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung und tragen unter dem Punkt „Werbungskosten“ Ihre Ausgaben ein.
Abzugsfähig sind die Weiterbildungskosten und darüber hinaus könnten auch eventuelle Zusatzkosten (Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten) oder optionale Lehrbücher steuerlich geltend gemacht werden. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Für Privatzahler bieten wir auch die Möglichkeit die Weiterbildung in Raten zu zahlen. Diese werden mit Ihnen individuell abgestimmt. Sprechen Sie uns diesbezüglich an. Unser Beraterteam hilft Ihnen gerne weiter!