Kontakt
Scroll Top

Geförderte Weiterbildung

Jetzt geförderte Weiterbildung sichern mit einem Bildungsgutschein!

Nutzen Sie die Chance, Ihre Karriere mit einer 100 % geförderten Weiterbildung voranzutreiben! Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können Sie ausgewählte Lehrgänge kostenlos absolvieren. Sichern Sie sich jetzt Ihre Weiterbildung und verbessern Sie Ihre Zukunftsperspektiven!

Mit einem Bildungsgutschein können sowohl arbeitssuchende als auch arbeitnehmende Personen von einer 100 % geförderten Weiterbildung profitieren!

Zu welcher förderberechtigten Gruppe gehören Sie?

Nutzen Sie die Chance, Ihre Karriere mit einer 100 % geförderten Weiterbildung voranzutreiben! Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können Sie ausgewählte Lehrgänge kostenlos absolvieren. Sichern Sie sich jetzt Ihre Weiterbildung und verbessern Sie Ihre Zukunftsperspektiven!

Mit einem Bildungsgutschein können sowohl arbeitssuchende als auch arbeitnehmende Personen von einer 100 % geförderten Weiterbildung profitieren!

Zu welcher förderberechtigten Gruppe gehören Sie?

Förderbare Lehrgänge

Die Module sind flexibel kombinierbar und ermöglichen eine maßgeschneiderte Weiterbildung, die sich optimal an Ihre individuellen Lernziele anpasst. Ob Sie Ihr Fachwissen vertiefen, Ihre digitalen Kompetenzen erweitern oder Ihre Führungsqualitäten ausbauen möchten – mit den Weiterbildungen des DIM investieren Sie gezielt in Ihre Zukunft.

Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten:

Das Deutsche Institut für Marketing (DIM) ermöglicht eine individuelle geförderte Weiterbildung, die gezielt auf Ihre beruflichen Ziele zugeschnitten ist. Durch die modulare Struktur können Sie genau die Qualifikationen erwerben, die für Ihre Karriere entscheidend sind – sei es im Bereich digitales Marketing, Management oder Fachkompetenzen.

Förderbare Personengruppen

Arbeitssuchende

Wenn Sie aktuell auf Jobsuche sind, kann eine geförderte Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern. Der Bildungsgutschein nach SGB III § 81 ermöglicht Ihnen, eine anerkannte Qualifikation zu erwerben, ohne dass Sie dafür zahlen müssen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • 100 % Kostenübernahme für Lehrgangsgebühren, Prüfungen und Lernmaterial.
  • Höhere Jobchancen durch zertifizierte Weiterbildungen.
  • Einstieg jederzeit möglich.
  • Anerkanntes Zertifikat bei staatlich geprüften Bildungsträger.
  • Unterstützung im Bewerbungsmanagement.
  • Unbegrenzter Zugang zum Online-Campus.

Arbeitnehmer

Auch wenn Sie aktuell in einem Job sind, können Sie von staatlichen Förderungen profitieren! Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich an die digitale Transformation anzupassen und neue Karrierewege zu eröffnen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten.
  • 75 % Lohnkostenzuschuss während der Teilnahme.
  • 100 % flexibles Lernen in Ihrem Tempo parallel zum Job.
  • Anerkanntes Zertifikat bei staatlich geprüften Bildungsträger.
  • Einstieg jederzeit möglich.
  • Unbegrenzter Zugang zum Online-Campus.

Arbeitssuchende

Wenn Sie aktuell auf Jobsuche sind, kann eine geförderte Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern. Der Bildungsgutschein nach SGB III § 81 ermöglicht Ihnen, eine anerkannte Qualifikation zu erwerben, ohne dass Sie dafür zahlen müssen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • 100 % Kostenübernahme für Lehrgangsgebühren, Prüfungen und Lernmaterial.
  • Höhere Jobchancen durch zertifizierte Weiterbildungen.
  • Einstieg jederzeit möglich.
  • Anerkanntes Zertifikat bei staatlich geprüftem Bildungsträger.
  • Unterstützung im Bewerbungsmanagement.
  • Unbegrenzter Zugang zum Online-Campus.

Arbeitnehmer

Auch wenn Sie aktuell in einem Job sind, können Sie von staatlichen Förderungen profitieren! Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich an die digitale Transformation anzupassen und neue Karrierewege zu eröffnen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten.
  • 75 % Lohnkostenzuschuss während der Teilnahme.
  • 100 % flexibles Lernen in Ihrem Tempo parallel zum Job.
  • Anerkanntes Zertifikat bei staatlich geprüften Bildungsträger.
  • Einstieg jederzeit möglich.
  • Unbegrenzter Zugang zum Online-Campus.

Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung

Fördergruppe bestimmen

Ein Bildungsgutschein kann sowohl von arbeitssuchenden als auch von arbeitnehmenden Personen beantragt werden. Die Antragsstrecke unterscheidet sich für beide Personengruppen nur darin, an welcher Stelle die geförderte Weiterbildung beantragt wird.

Beratung anfordern

Unabhängig zu welcher Fördergruppe Sie zählen, wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um den Bildungsgutschein und die jeweilige Voraussetzung. Sie erhalten von uns ein individualisiertes Angebot entsprechend Ihrer Bildungsziele.

Förderung beantragen

Haben Sie das Angebot von uns erhalten, reichen Sie dieses als arbeitssuchende Person bei Ihrer Ansprechperson der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter ein. Bei Arbeitnehmern ist Angebot beim zuständigen Arbeitgeber-Service einzureichen.

Weiterbildung starten

Sobald Sie Ihren Bildungsgutschein erhalten haben, ermöglichen wir Ihnen binnen weniger Werktage einen für Sie passenden Starttermin. Der Lehrgang findet zu 100 % digital über unseren Online-Campus statt.

Jetzt geförderte Weiterbildung sichern und eigene Bildungsziele erreichen!

Ihre Ziele stehen im Mittelpunkt – wir gestalten eine maßgeschneiderte Weiterbildung für Sie!

Der AZAV-Bildungs­gutschein ist eine Fördermöglichkeit, vorwiegend für Arbeitssuchende, die Sie direkt bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem örtlichen Jobcenter beantragen können. Ob eine geförderte Weiterbildung über einen Bildungsgutschein finanziell übernommen wird, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, die Sie mit Ihrer Ansprech­person vor Ort besprechen müssen. Grundsätzlich ist diese Fördermöglichkeit sehr beliebt, da 100% der Kosten übernommen werden.

Aktuell können Sie bei uns Bildungsgutscheine für folgende Online-Lehrgänge einlösen:

Marketingleiter/in (DIM)
Online Marketing Manager (DIM)
Business Development Manager (DIM)
Zertifizierter Produktmanager (DIM)
Social Media Manager (DIM)
Performance Marketing Manager (DIM)
Agiler Projektmanager (DIM)
Social Selling Expert (DIM)
Search Engine Marketing Expert (DIM)

Den Bildungsgutschein beantragen Sie direkt bei Ihrer Ansprechperson der Agentur für Arbeit. Anschließend senden Sie den Gutschein zu unseren Händen und teilen uns Ihren gewünschten Starttermin mit. Wir ergänzen den Bildungs­gutschein (Maßnahmennummer etc.) und senden ihn an die Agentur für Arbeit zurück. Direkt nach der Bestätigung des Erhalts kann es losgehen.

Momentan absolvieren wir noch weitere Maßnahmen­zertifizierungen, um in Zukunft auch für weitere Zertifikatslehrgänge Ihre Bildungsgutscheine einlösen zu können. Sobald diese abgeschlossen sind, finden Sie an dieser Stelle unsere Weiterbildungen, für die Sie einen Bildungs­gutschein nutzen können.

Mit dem Weiterbildungs­gesetz, welches April 2024 in Kraft getreten ist, vereinfacht die Bundesregierung Unternehmern, ihre Fach­kräfte durch Fort- und Weiterbildung im Betrieb zu halten. Ziel des Gesetzes ist, Weiterbildungen auch für Personen in Anstellung leichter zugänglich und auch für Unternehmen attraktiver zu machen.

Entgegen der Annahme, die Agentur für Arbeit fördere nur Personen mit arbeits­suchendem Status, richten sich die Förderungen des Dritten Sozialgesetzbuch sowohl an arbeitssuchende Personen als auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen in Anstellung. Unternehmen, die stark vom Strukturwandel betroffen sind, können die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gezielte Weiterbildung einfacher im Unternehmen halten. Grundsätzlich unterscheidet das SGB III zwischen einer Basis­förderung, bei welcher sowohl die Lehrgangs­kosten als auch die durch Arbeits­ausfallzeiten entstehenden Lohnkosten anteilig von der Agentur für Arbeit getragen werden, und dem Qualifizierungsgeld. Das Qualifizierungsgeld richtet sich konkreter an Unternehmen, in denen ein wesentlicher Teil der Beschäftigten vom Strukturwandel betroffen und damit von Arbeits­losigkeit bedroht sind. Im Falle der Basisförderung ergibt sich der prozentuale Förder­anteil der Agentur für Arbeit anhand der eigenen Unternehmensgröße. Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderung, sogar bis zu 100%!

Ihre erste Anlaufstelle (sowohl als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sowie Unternehmensverantwortlicher) bei allen Fragen rund um eine geförderte Weiter­bildung ist in diesem Fall die Agentur für Arbeit.

Wir haben hier für Sie zwei interessante Links zusammengestellt:
Qualifizierungsgeld | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Förderung der beruflichen Weiterbildung – BMAS

Die Förderung „Bildungs­check NRW“ ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Bildungs­checks, die bis Ende Juni ausgegeben wurden, können noch bis zum 31.03.2029 eingereicht werden.

Das Bundesland Rheinland-Pfalz fördert Bürgerinnen und Bürger über das Fördermittel „QualiScheck“. Ziel der Fördermaßnahme ist die Steigerung der Motivation an Weiter­bildungs­maßnahmen teilzunehmen und das individuelle Fachwissen sowie individuelle Kompetenzen zu erweitern. Gefördert werden berufsbezogene Weiter­bildungen, die zum individuellen Kontext passen und dazu beitragen die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Als AZAV-zertifizierter Träger ist das DIM berechtigt Quali­Schecks entgegenzunehmen.

Übernommen werden bis zu 60% der Weiter­bildungskosten oder bis zu 1500€ pro Person und Kalenderjahr.

Weitere Informationen sowie alle Unterlagen zur Betragung finden Sie unter: Förderprogramm QualiScheck . ESF

Als Hamburgerin und Hamburger haben Sie die Möglichkeit den Hamburger Weiter­bildungsbonus PLUS zu beantragen und Ihre Weiterbildung finanziell fördern lassen. Finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds zielt das Projekt Weiter­bildungsbonus PLUS darauf ab, die berufliche Zukunft von Hamburgerinnen und Hamburgern zu sichern und so langfristig für geschulte Fachkräfte und Beschäftigungs­stabilität zu erlangen.
Als förderberechtigt gelten:

Beschäftige Personen,
Selbstständige und
Personen aus der Kreativbranche.

Beschäftigte Personen werden mit bis zu 50% der Weiterbildungskosten oder maximal 750€ gefördert. Als Voraussetzung gilt, dass Sie in einer sozial­versicherungspflichten Beschäftigung (mit mindestens 15 Wochenstunden) stehen sowie bei einem Unternehmen angestellt sind, welches weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt.

Weitere Informationen finden Sie hier: zwei P PLAN:PERSONAL: Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Unser Weiterbildungsangebot richtet sich neben den Privatkunden auch an Unternehmen, die ihre Angestellten gezielt weiterbilden wollen.

Durch den Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem Deutschen Institut für Marketing haben Sie die Möglichkeit, vereinfacht und zu Sonderkonditionen an unserem Seminar- und Lehrgangsprogramm teilzunehmen.

Erfahren Sie hier mehr zu unseren Rahmenvertragsleistungen.

Wenn Sie für Ihre berufliche Weiterbildung keine Förderungen geltend machen können, haben Sie immer noch die Möglichkeit die Kosten der Fortbildung als „Werbungskosten“ steuerlich abzusetzen. Hierzu nutzen Sie die Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung und tragen unter dem Punkt „Werbungskosten“ Ihre Ausgaben ein.

Abzugsfähig sind die Weiterbildungskosten und darüber hinaus könnten auch eventuelle Zusatzkosten (Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten) oder optionale Lehrbücher steuerlich geltend gemacht werden. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Für Privatzahler bieten wir auch die Möglichkeit die Weiterbildung in Raten zu zahlen. Diese werden mit Ihnen individuell abgestimmt. Sprechen Sie uns diesbezüglich an. Unser Beraterteam hilft Ihnen gerne weiter!